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Mordfall Judith Thijsen: Tatverdächtigem drohte Sicherheitsverwahrung

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Judith Thijsen wurde im vergangenen September umgebracht.
Judith Thijsen wurde im vergangenen September umgebracht. © Privat

Der 48-jährige Straftäter, der auf einem Freigang aus dem Maßregelvollzug in Bad Rehburg im September Judith Thijsen getötet haben soll, wäre nach der Verbüßung seiner Haftstrafe und Beendigung seiner Therapie in Sicherheitsverwahrung gekommen.

Er war bereits wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung verurteilt. Das Landgericht Aurich hatte den Mann im Jahr 2012 zu knapp fünf Jahren Haft verurteilt sowie eine Unterbringung in einer Entziehungsklinik und anschließend in der Sicherheitsverwahrung angeordnet. Zunächst war der Mann nach der Verurteilung für elf Monate in einem regulären Gefängnis im Justizvollzug untergebracht worden. Im Januar 2013 folgte die Verlegung in den Maßregelvollzug, der neben der Strafe auch eine Therapie beinhaltet. In Bad Rehburg sollte die Alkoholsucht des Tatverdächtigen behandelt werden. Hier soll er im vergangenen Herbst auf einem Freigang Judith Thijsen umgebracht haben. Seit Donnerstag sitzt der 48-Jährige deshalb in Untersuchungshaft.

Seit Ende 2014 durfte er die Klinik in Bad Rehburg auch unbegleitet mehrmals verlassen. Eine externe Kommission aus mehreren Psychologen und Ärzten hatte dem damals zugestimmt. Auch die Staatsanwaltschaft in Aurich habe keine Erkenntnisse gehabt, die gegen eine entsprechende Lockerung sprachen, erklärt deren Pressesprecherin und Oberstaatsanwältin Dr. Katja Paulke gegenüber dieser Zeitung. Zum Zeitpunkt dieser Entscheidung seien die Richtlinien des Maßregelvollzuges anzuwenden gewesen, da die Sicherheitsverwahrung erst im Anschluss daran erfolgt wäre.

Zuständig für den Maßregelvollzug ist das Sozialministerium. Erfolgt sei die Genehmigung der Vollzugslockerung durch die Vollzugsleitung des Maßregelvollzugszentrums Bad Rehburg nach vorheriger prognostischer Einschätzung und Befürwortung durch ein externes dreiköpfiges forenisisch-psychiatrisch erfahrenes Prognoseteam sowie mit Zustimmung der zuständigen Vollstreckungsbehörde, erklärt Uwe Hildebrandt, Pressesprecher des Ministeriums auf BlickPunkt-Nachfrage. Während der gesamten Unterbringungsdauer sei bei dem Tatverdächtigen sowohl innerhalb der Maßregelvollzugseinrichtung wie auch bei seinen Vollzugslockerungen kein Regelverstoß festgestellt worden. Jede Vollzugslockerung werde im therapeutischen Prozess vor- und nachbereitet. „Dies gilt auch für die Lockerungen, die der Tatverdächtige erhalten hat“, betont Hildebrandt.

Das Mordopfer war am 12. September vergangenen Jahres das letzte Mal lebend gesehen und am 20. September von Spaziergängern im Klosterwald Loccum tot aufgefunden worden.

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