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Zehn Strafverfahren eingeleitet

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Landkreis - Von Nikias Schmidetzki. An zwei Tagen kontrollierten Beamte der Polizeiinspektion Nienburg zusammen mit Beamten des Hauptzollamtes Hannover in Nienburg den Verkehr. Abgesehen hatten sie es auf Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen, um zu prüfen, ob Steuern ordnungsgemäß gezahlt werden.

Montag und Dienstag befassten sich die Beamten mit Autos und Firmenfahrzeugen mit ausländischen Kennzeichen, um zu untersuchen, ob die in Deutschland lebenden Halter eine ausreichende Kraftfahrzeugsteuer entrichtet haben. Bei zehn überprüften Fahrzeugen sei das nicht der Fall gewesen, teilt Polizeisprecher Thomas Münch mit. „So mussten die Beamten des Zolls acht Strafverfahren wegen des Verdachtes der Steuerhinterziehung einleiten und insgesamt circa 5 000 Euro Steuern festsetzen.“ Zudem wurde bei der Kontrolle ein Strafverfahren wegen einer Tabaksteuerhehlerei eingeleitet, weil eine Person im Fahrzeug ein Kilogramm unverzollten Tabak mitführte.

Auch wurde ein Pole mit seinem Fahrzeug in Stolzenau kontrolliert. Dabei stellten die Beamten 2,12 Promille Alkohol in der Atemluft fest. Daher wurde eine Blutentnahme angeordnet und ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr eingeleitet. Der Fahrer, der nur zu Besuch in Deutschland ist, musste außerdem eine Sicherheitsleistung in Höhe von 500 Euro entrichten. Sein Führerschein wurde eingezogen.

Aufgrund der Kontrolle weist die Polizei darauf hin, dass alle in Deutschland lebenden ausländischen Personen, die ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben, die Pflicht haben, ihre Fahrzeuge nach deutschem Recht anzumelden. Wer das nicht tut, dem droht ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung und eine Steuernachzahlung, wie es in den acht Fällen war.

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