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Tierquälerei: Katzenkrallen bis aufs Blut abgeschnitten

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Das Opfer der Tierquälerei.
Das Opfer der Tierquälerei. © Privat

Nienburg/Husum - von Leif Rullhusen. Er ist unermüdlich für den Tierschutz im Einsatz. Ehrenamtlich kümmert sich Walter Füllgrabe seit über 40 Jahren um gequälte Tiere und versucht, die Täter zur Rechenschaft zu ziehen. Trotzdem schockieren ihn Misshandlungen immer wieder aufs Neue.

„Es ist erstaunlich, mit welcher Rohheit manche Menschen mit Tieren umgehen“, berichtet der Tierschützer von seinem jüngsten Fall im Bereich Groß Varlingen in der Gemeinde Husum. „Dort wurden einer Katze von allen vier Pfoten bis zum Krallenbein die Krallen abgeschnitten“, schildert der Nienburger, der als „Prüfer Tierhaltung“ für den Verein „Tierschutz Nienburg Drakenburger Heide“ arbeitet. Bei einigen Zehen seien das Krallenbein und die Lederhaus derart stark verletzt worden, dass es zu Einblutungen in das verblieben Krallenhorn kam.

Stattgefunden hat diese perfide Tierquälerei kurz vor dem 12. August. An jenem Freitag brachte ein Nachbar dem Groß Varlinger Katzenbesitzer seine Samtpfote zurück. Dort hatte das verletzte Tier Unterschlupf gesucht.

„Die Tat muss in der Nähe von Groß Varlingen passiert sein“, ist sich Füllgrabe sicher. Hinweise auf einen Täter gebe es aber bislang noch nicht. Der Tierschützer hat Anzeige bei der Polizei erstattet. Er bittet Menschen, die etwas beobachtet haben, dies bei der Polizei in Nienburg, der Außenstelle des Vereins „Tierschutz Nienburg Drakenburger Heide“ (Tel. 05021/898462) oder dem Tierheim Drakenburg (Tel. 05024/8433) zu melden. Füllgrabe, der in der Sache ermittelt, vermutet einen Katzenhasser als Täter.

Aufgrund der Vorgehensweise des Tierquälers liegt es nahe, dass dieser es nicht auf irgendeine, sondern speziell diese Katze abgesehen hatte. Sie ist zutraulich und lässt sich gerne streicheln. Somit ist es dem Täter überhaupt möglich gewesen, das Tier einzufangen und zu verstümmeln. Trotzdem ist davon auszugehen, dass sich die Katze während der überaus schmerzhaften Tat gewehrt und der Täter entsprechende Kratzspuren davon getragen hat. Ähnliche Fälle aus der Gegend sind dem Tierschützer bislang nicht bekannt.

„Unsachgemäße Tierhaltung und Tierquälerei wird vom Tierschutz und den Behörden verfolgt und entsprechend geahndet“, mahnt Füllgrabe. Bei schweren Verstößen seien sogar Haftstrafen möglich.

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