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Strafzettel Ausland: Wann Urlauber zahlen müssen

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Nach dem Urlaub müssen Verkehrssünder mit Strafzettel aus dem EU-Ausland rechnen.
Nach dem Urlaub müssen Verkehrssünder mit Strafzettel aus dem EU-Ausland rechnen. © dpa

Mit Handy am Steuer erwischt oder zu schnell gefahren - ab einer Strafe von 70 Euro droht deutschen Verkehrssündern Post aus dem Urlaub. Allerdings gibt es Ausnahmen.

Viele EU-Länder vollstrecken Bußgelder von Touristen nicht - Griechenland, Irland und Italien etwa haben den entsprechenden Rahmenbeschluss der Europäischen Union einem Medienbericht zufolge gar nicht umgesetzt. Aber auch andere Länder treiben Bußgelder von Urlaubern oft nicht ein, wie die Zeitschrift "Finanztest" am Montag aus ihrer aktuellen Ausgabe berichtete. Manchmal könnten deutsche Autofahrer die Sache aussitzen - manchmal aber sei es besser, freiwillig zu zahlen.

EU-Bußgeld: Ab einer Grenze von 70 Euro

EU-Bußgelder können ab einer Grenze von 70 Euro in Deutschland eingetrieben werden, wie "Finanztest" berichtete. Besonders die Niederlande machten davon Gebrauch. Urlauber, die nach ihrer Rückkehr nichts mehr von ihrem Verkehrsdelikt hören, können die Angelegenheit aber in den meisten Fällen aussitzen; auch auf Briefe von Inkassobüros müssen sie nicht reagieren, wie "Finanztest" schrieb. Inkassobüros haben demnach keine Möglichkeit, die Forderung zu vollstrecken, und setzten darauf, dass der Angeschriebene freiwillig zahlt.

Unbezahlter Strafzettel kann Probleme verursachen

Ein Autofahrer, der noch einmal in das Land reisen möchte, in dem er als Verkehrssünder erwischt wurde, muss bei einer offenen Geldbuße allerdings mit Konsequenzen rechnen, wie "Finanztest" warnte: In manchen Ländern falle die fehlende Zahlung bei der Passkontrolle am Flughafen auf, in anderen bei einer Verkehrskontrolle. Es könne sich deshalb lohnen, freiwillig zu zahlen.

AFP

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