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Fahrerflucht? Für jeden Zweiten ein Problem

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Delle im Blech
Parkplatz-Rempler sind kein Kavaliersdelikt. © dpa

Es ist eine böse Überraschung: Vorher war alles noch glatt, doch jetzt ist der Lack weg und eine Beule im Blech. Vom Übeltäter keine Spur. Fahrerflucht ist kein Kavaliersdelikt.

Kratzer und Schrammen nach einem Parkplatzrempler sind keine Einzelfälle. Unfallflucht auch nicht. Fast drei Viertel der Deutschen (71 Prozent), die ein Auto besitzen oder fahren, haben laut einer forsa-Umfrage im Auftrag von CosmosDirekt, haben schon mal plötzliche Schäden an ihrem Auto festgestellt.

Zwar wissen auch neun von zehn Deutschen, dass es Fahrerflucht ist, wenn man ein anderes Auto beschädigt und einfach wegfährt. Doch laut Auto Club Europa war das 2010 die Verkehrsstraftat, die nach Alkohol am Steuer am häufigsten die Gerichte beschäftigte.

Was ist Fahrerflucht?

Fahrerflucht ist eine Straftat und ist unter "Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort" § 142 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Wer nach einem Unfall nur einen Zettel mit seiner Adresse an der Windschutzscheibe des geschädigten Fahrzeugs hinterlässt, macht sich ebenfalls strafbar. Es drohen nicht nur Geldstrafen, Punkte in Flensburg und Führerscheinentzug, sondern man riskiert auch den Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung. Richtig ist: Der Schadenverursacher muss auf den Fahrer des geschädigten Fahrzeugs warten, besser noch die Polizei verständigen.

Fahrerflucht: Was im Schadenfall zu tun ist

Vor einer Regulierung über die Vollkaskoversicherung sollte jedoch geklärt werden, ob dies zu einer Rückstufung des Schadenfreiheits-Rabatts führt und sich somit der Beitrag erhöht. Der Versicherer kann prüfen, ob es eventuell für den Betroffenen günstiger ist, die Werkstattkosten selbst zu tragen.

Die irresten Autofahrer der Welt

Tipp: Wer steigende Versicherungskosten nach einem Schaden vermeiden will, sollte die Versicherungsleistungen genau vergleichen. Einige Angebote enthalten sogar einen sogenannten "Rabattschutz", der verhindert, dass der Versicherungsbeitrag infolge eines Schadens im nächsten Jahr ansteigt. Dieser "Rabattschutz" sollte für Kfz-Haftpflicht- und am besten auch für die Vollkaskoversicherung gelten.

ml

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