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Achtung: Diese Bußgelder drohen Ihnen im Winter

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Mit Schnee auf dem Dach sollten Sie besser nicht losfahren.
Mit Schnee auf dem Dach sollten Sie besser nicht losfahren. © picture alliance / Felix Kästle/dpa

Ob Sommerreifen im Winter, das falsche Licht bei Nebel oder verschneite Schilder: In der kalten Jahreszeit lauern immer wieder Bußgeldfallen. Wir zeigen sie Ihnen.

Wenn morgens der Nebel über die Straßen wabert oder die ersten Schneeflocken fallen, gilt besondere Vorsicht für Autofahrer. Dabei steigt nicht nur die Unfallgefahr, sondern auch die Gefahr Bußgelder für vermeintliche Kleinigkeiten zu kassieren. Wir verraten Ihnen, wofür Sie im Herbst und Winter Bußgelder bekommen können.

Mit falschen Reifen unterwegs: Diese Bußgelder drohen

Von Oktober bis Ostern sollten Winterreifen aufgezogen werden. Diese Regel kennt jeder Autofahrer und sie ist immer noch gültig. Allerdings ist sie nicht verpflichtend. Denn in Deutschland herrscht keine allgemeine Winterreifenpflicht.

In der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist kein spezieller Zeitraum vorgeschrieben. Pflicht sind Winterreifen demnach nur bei schlechten Straßenverhältnissen, etwa Schnee, Eis und Reifglätte.

Wer bei diesen Verhältnissen dennoch mit Sommerreifen erwischt wird, muss mit 60 Euro Bußgeld rechnen. Behindern Sie aufgrund Ihrer Sommerreifen andere Verkehrsteilnehmer, erhöht sich die Strafe auf 80 Euro. Bei einer Gefährdung müssen Sie 100 Euro zahlen und bei einem Unfall sogar 120 Euro. In allen drei Fällen gibt es auch jeweils einen Punkt in Flensburg.

Ratgeber: Wann muss ich Winterreifen aufziehen?

Vorsicht bei verschmutzten und verschneiten Verkehrsschildern

Ist ein Verkehrsschild durch Laub oder Schnee nicht zu erkennen, kann es seine Gültigkeit verlieren. Das gilt aber nur für Schilder, die Autofahrer nicht an ihrer Form erkennen können – wie z. B. Tempolimits. Stoppschilder oder "Vorfahrt gewähren"-Schilder behalten aber auch im verschmutzen bzw. verschneiten Zustand ihre Gültigkeit.

Aber Vorsicht: Ortskundige Autofahrer können sich nicht so leicht aus der Affäre ziehen. Denn von diesen kann erwartet werden, dass sie die Verkehrsschilder kennen – egal ob 30er-Zone, Tempolimit oder Einbahnstraße.

Video: Sicher durch den Winter: Das Auto auf den Winter vorbereiten

Lesen Sie auch: Verlieren Verkehrsschilder ihre Gültigkeit, wenn sie schmutzig sind?

Fahren mit nicht angepasster Geschwindigkeit

Wer sich im Herbst und Winter an das vorgeschriebene Tempolimit hält, kann trotzdem zu schnell sein. Denn laut Straßenverkehrsordnung (StVO) müssen Autofahrer bei Eis, Nebel, Regen oder Schnee mit angepasster Geschwindigkeit fahren. Wer sich nicht daran hält und einen Unfall baut, muss mit bis zu 600 Euro Strafe und Fahrverbot rechnen.

So gilt laut Paragraf 3 Absatz 1 der StVO ein Tempolimit von 50 km/h, wenn durch Nebel oder Schneefall die Sichtweite unter 50 Meter liegt. Ein besonderes Schild muss darauf nicht hinweisen.

Auch interessant: Mit diesen Tipps kommen Sie auch im Herbst sicher ans Ziel.

Wer sich nicht daran hält, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Wer außerorts 30 km/h zu schnell ist, kann mit 80 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg bestraft werden. Ab 41 km/h über dem Limit kostet es 160 Euro und zwei Punkte. Obendrauf kommt ein einmonatiges Fahrverbot.

Richtig teuer wird es ab 61 km/h über der erlaubten Geschwindigkeit. 440 Euro, zwei Punkte und zwei Monate Fahrverbot kommen auf solche Raser zu. Ab 70 km/h werden sogar 600 Euro fällig und ein dreimonatiges Fahrverbot droht.

Bei Nebel das richtige Licht einschalten

Wenn Nebel oder Schneefall die Sicht behindern, muss nicht nur die Geschwindigkeit angepasst, sondern auch das Abblendlicht eingeschaltet werden. Wer das in einer Ortschaft nicht macht, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 25 Euro rechnen. Kommt es zu einem Unfall deshalb, erhöht sich die Strafe auf 35 Euro.

60 Euro kostet es, wenn außerorts ohne Abblendlicht gefahren wird. Hinzu kommt ein Punkt in Flensburg. Bei einem Schaden kostet es 90 Euro. Das Abblendlicht müssen Sie auf der Autobahn ab einer Sichtweite unter 120 Meter und auf der Landstraße ab 100 bis 120 Meter einschalten.

Erfahren Sie hier, wie Sie Ihre Autoscheiben richtig reinigen.

Motor warmlaufen lassen und vereiste Scheibe

Hartnäckig hält sich die Praxis im Winter den Motor warmlaufen zu lassen. Aber das sollten Sie nicht tun, denn das kann zehn Euro kosten – und viel wichtiger: Es schadet der Umwelt.

Ebenfalls zehn Euro kostet es, wenn Sie Ihre Scheibe nicht von Schnee und Eis befreien. Liegt auch noch Schnee auf dem Dach kommen weitere 25 Euro drauf. Vergessen Sie auch nicht, Ihre Kennzeichen von Schnee und Dreck zu befreien. Sonst droht ein Bußgeld von fünf Euro. Haben Sie auch Ihre Scheinwerfer nicht freigemacht, kostet es weitere 20 Euro.

Lesen Sie hier, wie Sie Ihre Klimaanlage richtig desinfizieren.

anb

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