In Stuttgart tritt ab 1. Januar 2019 ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge mit den Abgasnormen Euro 1 bis 4 in Kraft. Im Gegensatz zu Hamburg ist allerdings das gesamte Stadtgebiet betroffen. Sollte die Luftqualität dadurch nicht verbessert werden, besteht die Möglichkeit, dass auch Diesel mit Euro 5 ab 2020 nicht mehr einfahren dürfen.
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Es gibt allerdings Ausnahmen: Wer seinen Euro-5-Diesel nachrüstet, soll für zwei Jahre von möglichen Fahrverboten nicht betroffen sein. Für Anwohner soll eine Übergangsfrist bis zum 1. April 2019 gelten. Ebenfalls ausgenommen sind der Lieferverkehr, Handwerker sowie Menschen im Schichtdienst, Pflegedienste und Kleinstbetriebe. Ein Verstoß gegen das Fahrverbot soll 80 Euro kosten
Ab Februar 2019 muss Frankfurt ein Fahrverbot für Diesel einführen. Das hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden entschieden. Ob das Verbot die ganze Stadt oder nur einzelne Gebiete betrifft, ist noch nicht geklärt. Fest steht allerdings, dass vom Fahrverbot Dieselfahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 4 und älter betroffen sind sowie Benziner der Norm Euro 1 und 2. Ab September 2019 fallen auch Euro-5-Diesel unter das Fahrverbot.
Auch Berliner Autofahrer müssen mit einem Fahrverbot rechnen. Spätestens ab Juni 2019 drohen Diesel-Fahrzeugen bis zu Abgasnorm Euro 5 Einschränkungen in der Innenstadt. Betroffen sind elf Abschnitte auf den acht Straßen Leipziger Straße, Reinhardstraße, Friedrichstraße, Brückenstraße, Kapweg, Alt-Moabit, Stromstraße und Leonorenstraße. Weitere 120 Straßenabschnitte könnten noch dazu kommen.
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Erst kürzlich hat das Verwaltungsgericht in Mainz die Stadt aufgefordert, Fahrverbote als Maßnahme zur Luftverbesserung bis April 2019 aufzunehmen. Sollte sich die Luft in den ersten sechs Monaten des nächsten Jahres nicht verbessern, müssen ab September 2019 Fahrverbote in Mainz eingeführt werden. Das Ausmaß ist noch nicht bekannt.
Sollte es die Stadt Aachen bis Jahresende nicht schaffen, die Luft im Ort zu verbessern, tritt ab 1. Januar 2019 ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge in Kraft. Welche Fahrzeuge und Straßen betroffen sind, ist noch nicht bekannt.
Im November hat das Verwaltungsgericht Köln für die beiden Städte Köln und Bonn Fahrverbote ab April 2019 veranlasst. In Köln dürfen dann Diesel mit der Abgasnorm 4 bestimmte Zonen in der Stadt nicht mehr befahren. Ab September 2019 wird das Verbot auch auf Euro-5-Diesel ausgeweitet. Das Fahrverbot in Bonn beschränkt sich zunächst auf nur zwei stark befahrene Straßen.
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anb