Ohne HU dürfen Sie aber nur in einem festgelegten Bereich mit festgelegtem Zweck mit dem Kurzzeitkennzeichen fahren. Dazu zählen:
Mit Hauptuntersuchung dürfen Sie mit dem gelben Kennzeichen folgende Fahrten erledigen:
Ein Kurzzeitkennzeichen oder gelbes Kennzeichen benötigen Sie, wenn Sie ein Auto gekauft haben oder ein Auto ohne Zulassung von einem Ort zu einem anderen fahren wollen. Um ein passendes Kennzeichen zu bekommen, müssen Sie es bei Ihrer örtlichen Zulassungsbehörde beantragen. Sie können das Kurzzeitkennzeichen auch am Standort des Autos beantragen, falls Sie sich spontan für einen Kauf entscheiden. Wofür beispielsweise das "E" auf Auto-Kennzeichen wirklich steht und was das H-Kennzeichen bedeutet und welche Autos es bekommen es, lesen Sie hier.
Für das Überführungskennzeichen benötigen Sie eine eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung). Diese beantragen Sie bei Ihrer Versicherung – Haftplicht oder Voll- bzw. Teilkasko. Wenn Sie die Nummer erhalten haben, können Sie damit und folgenden Unterlagen zur Zulassungsstelle gehen:
Bei manchen Zulassungsstellen und privaten Anbietern können Sie das gelbe Kennzeichen auch online beantragen. Zwar müssen Sie dann keine langen Wartezeiten bei Zulassungsstellen in Kauf nehmen, Sie warten aber in der Regel einen Tag auf Ihr Überführungskennzeichen. Außerdem ist die Online-Bestellung des Kurzzeitkennzeichens oft auch mit hohen Kosten verbunden.
Lesen Sie hier, was grüne Kennzeichen bedeuten.
Die Beantragung von Kurzzeitkennzeichen kostet 13,10 Euro. Wer eine Ausnahmegenehmigung für Umweltzone benötigt, zahlt z.B. in München noch 50 Euro zusätzlich.
Hinzu kommen aber noch Kosten für das Prägen der Schilder. Dies kostet zwischen 20 und 30 Euro. Auch die eVB-Nummer für die Tageszulassung müssen Sie bezahlen. Je nach Versicherung und Tarif unterscheiden sich die Preise stark. Rechnen Sie mit rund 30 Euro zusätzlich.
Neben der Farbe unterscheiden sich gelbe und rote Kennzeichen in der Hinsicht, wer sie benutzen darf – Was grüne Kennzeichen bedeuten, erfahren Sie hier. Rote Kennzeichen dürfen nur von Kfz-Händlern und amtlich anerkannten Sachverständigen und Prüfern verwendet werden. Die gelben Kennzeichen sind für Privatleute gedacht. Allerdings erfüllen beide den gleichen Zweck: Probe- und Überführungsfahrten.
Ein weiterer Unterschied ist, dass rote Kennzeichen zunächst eine Gültigkeit von einem Jahr haben. Dies kann auch auf unbestimmte Zeit verlängert werden. Gelbe Kennzeichen sind dagegen maximal fünf Tage gültig. Außerdem sind rote Kennzeichen nicht fahrzeuggebunden. Das heißt: Kfz-Händler dürfen es an jedem ihrer Autos anbringen, müssen für das Kennzeichen aber ein Fahrtenbuch führen.
Gelbe Kennzeichen dürfen nur an einem bestimmten Fahrzeug verwendet werden. Auf keinen Fall ist es erlaubt, diese zu verleihen oder an einem anderen Auto anzubringen.