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Jetzt noch Punkte in Flensburg abbauen?

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Polizei Kontrolle
Jetzt noch "alte" Punkte in Flensburg abbauen? © dpa

Ab dem 1. Mai. 2014 gibt es in Deutschland ein neues Punktesystem. Bis dahin können Autofahrer noch nach altem Recht Punkte in Flensburg abbauen. Im Einzelfall kann sich das lohnen.

Bis Ende April 2014 können Verkehrssünder mit acht Punkten ihr Konto durch ein Aufbauseminar in einer Fahrschule um vier Punkte erleichtern. Sind Alkohol- oder Drogenpunkte darunter, ist ein besonderes Aufbauseminar eines Medizinisch-Psychologischen Dienstes erforderlich. Bei neun bis 13 alten Punkten bringt die freiwillige Teilnahme am jeweiligen Aufbauseminar immerhin noch einen Rabatt von zwei Punkten. Bei 14 bis 17 Punkten ist dafür zusätzlich eine freiwillige verkehrspsychologische Beratung nötig.

Viele Punkte werden automatisch gelöscht

Wie viele Punkte ein Autofahrer bei der Umrechnung in das neue System mitnimmt, hängt nicht nur von der Anzahl der alten Punkte ab, sondern auch von der Art der Verstöße. Künftig werden im Register nur noch Verstöße erfasst, bei denen die Verkehrssicherheit gefährdet ist. Alle Punkte aus anderen Verstößen werden am 1. Mai 2014 automatisch gelöscht. Das gilt etwa für Punkte wegen des Befahrens einer Umweltzone ohne entsprechende Plakette.

Ab dem 1. Mai 2014 soll ein Punkteabbau weiter möglich sein. Doch nur Fahrer mit einem Punktestand von einen bis fünf Punkte können freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilnehmen und bekommen dann einen Punkt erlassen. "Bei sechs oder sieben Punkten gibt es gar keinen Punkterabatt mehr", sagt Birgit Kollbach, Leiterin des Medizinisch-Psychologischen Dienstes der Dekra-Akademie.

Den persönlichen Punktestand teilt das Kraftfahrt-Bundesamt kostenfrei auf schriftlichen Antrag (Formular unter www.kba.de) oder online mit. Informationen über Aufbauseminare erhalten Fahrer etwa bei den Begutachtungsstellen für Fahreignung (Übersicht unter www.dekra.de.

Umrechnung der bestehenden Punkte ab 1. Mai 2014

Punkte im altenVerkehrszentralregister (VZR)werden in Punkte im neuen Fahreignungsregister (FAER) überführt
1 bis 3 \"alte\" Punkte1 Punkt
4 bis 5 \"alte\" Punkte2 Punkte
6 bis 7 \"alte\" Punkte3 Punkte
8 bis 10 \"alte\" Punkte4 Punkte
11 bis 13 \"alte Punkte5 Punkte
14 bis 15 \"alte\" Punkte6 Punkte
16 bis 17 \"alte\" Punkte7 Punkte
18 oder mehr \"alte\" Punkte8 Punkte

Bei der Umstellung auf das neue System werden allerdings die Punkte für Verstöße gelöscht, die im neuen System nicht mehr erfasst werden, wie etwa "rechtswidrige Verkehrsteilnahme in Umweltzonen".

Drei Punktekategorien im Fahreignungsregister (FAER)

Schwerer Verstoß1 Punkt z.B. Handy am Steuer,- Geschwindigkeitsüberschreitung um 20 km/h- Missachten der Vorfahrt- gefährliches Überholmanöver
Sehr schwerer Verstoß2 Punkteschwerwiegende Ordnungswidrigkeiten:z.B. bei Rot über die Ampel oder Drängeln auf der Autobahn
Schwere Straftaten3 PunkteBei Straftaten (z.B. Trunkenheit am Steuer) ist der Führerschein wie bisher sofort futsch.
Für Verstöße, die die Verkehrssicherheit nicht gefährden, gibt es keine Punkte mehr Einfahrt ohne Plakette in die Umweltzone.

Ab dem 1.5. 2014 werden Verkehrsverstöße nur im FAER eingetragen, wenn es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, die in der Anlage 13 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) aufgelistet ist und die Geldbuße die neue Eintragungsgrenze von 60 Euro erreicht.   

Handy am Steuer: Für Verkehrssünder wird's teurer

mid/ml

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