Ab dem 1.5. 2014 werden Verkehrsverstöße nur im FAER eingetragen, wenn es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, die in der Anlage 13 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) aufgelistet ist und die Geldbuße die neue Eintragungsgrenze von 60 Euro erreicht.
mid/ml