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Überprüfen Sie auch gleich den Füllstand des Scheibenwischwassers. Müssen Sie es auffüllen, verwenden Sie am besten einen Wischwasserzusatz mit Frostschutz. Und wenn Sie die Motorhaube schon geöffnet haben, sollten Sie sämtliches Laub aus den Lufteinlässen und dem Motorinnenraum entfernen.
Die alte Regel "Winterreifen von O bis O" gilt immer noch. Deshalb sollten Sie bereits im Oktober auf Winterreifen wechseln. Das sollten Sie nicht nur tun, wenn Sie in Mittel- und Hochgebirgen wohnen, sondern auch im Flachland und Ballungsräumen.
Denn die weichere Gummimischung der Winterreifen sorgt für bessere Haftung bei kalten Temperaturen. Dadurch ergeben sich Sicherheitsvorteile, zum Beispiel wenn feuchtes Laub auf der Straße liegt. Und bei Schnee verhindert das offenere Winterreifenprofil, dass sich der Reifen völlig mit Schnee zusetzt.
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Weiteres Argument für den Winterreifen: In Deutschland besteht eine situative Winterreifenpflicht. Das heißt, wer bei winterlichen Verhältnissen mit nicht angepasster Bereifung unterwegs ist, kann von der Polizei mit einem Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg bestraft werden. Immerhin 80 Euro werden fällig, wenn es zusätzlich zu einer Verkehrsbehinderung kommt.
Neben dem Fahrer droht zusätzlich auch dem Fahrzeughalter ein Bußgeld von 75 Euro und einem Punkt. Im Falle eines Unfalls kann dem Fahrer des sommerbereiften Autos eine Mithaftung angelastet werden (AG Trier: zfs 1987, 162) und es droht zudem eine erhebliche Leistungskürzung der Kaskoversicherung wegen grober Fahrlässigkeit.
Achtung Wechselfrist: Darauf sollten Sie bei Ihrer neuen Kfz-Versicherung unbedingt achten.
anb