Zur Vorsicht mahnt die GTÜ bei Motorölen bei denen Formulierungen wie „Qualitativ gleichwertig nach EU-Recht gemäß ...“ auf dem Etikett zu lesen sind. Dieser Satz wären, laut den Auto-Experten, keine Garantie für gleichbleibende Qualität, selbst wenn das Produkt im Test den Anforderungen vollauf genügt hätte. Im Schadensfall werden nämlich Garantieansprüche bei Verwendung eines anderen - oder falschen Öls hinfällig.
obs/ml