1. Startseite
  2. Leben
  3. Auto

Bußgeld im Ausland: Das müssen Sie wissen

KommentareDrucken

Das "Knöllchen ohne Grenzen" kann ganz schön teuer werden. Doch nicht alle Bußgeldbescheide aus dem Ausland werden tatsächlich vollstreckt.
Das "Knöllchen ohne Grenzen" kann ganz schön teuer werden. Doch nicht alle Bußgeldbescheide aus dem Ausland werden tatsächlich vollstreckt. © picture alliance / dpa

Sommerzeit ist Urlaubszeit. Viele deutsche Autofahrer verreisen. Doch wie sieht es mit Bußgeldern aus dem Ausland aus? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Diese Erfahrung hat bestimmt schon so mancher Autofahrer machen müssen. Einige Zeit nach dem Urlaub trudelt plötzlich ein Bußgeldbescheid ins Haus. Zu schnell gefahren oder im Chaos des beispielsweise italienischen Stadtverkehrs eine verkehrsberuhigte Zone übersehen.

Ein solcher Regelverstoß kann schnell gehörig ins Geld gehen. Doch muss ein Autofahrer einen solchen ausländischen Bußgeldbescheid überhaupt bezahlen? Was passiert, wenn er ihn schlicht ignoriert? Der Verband für bürgernahe Verkehrspolitik in Berlin beantwortet in einem neuen eBook die wichtigsten Fragen.

Müssen Sie ein Bußgeld aus dem Ausland bezahlen?

Grundsätzlich gilt: Verkehrsregeln sind überall einzuhalten. Bußgelder können dabei entweder schon vor Ort fällig oder eben zum Wohnort des Verkehrssünders geschickt werden. Urlauber müssen wissen, dass im Ausland verhängte Bußgelder, die nicht bezahlt werden, auch zu Hause Konsequenzen haben können. Hier greift seit 2010 der EU-Rahmenbeschluss zur Geldsanktionsvollstreckung (RBGeld), der zu einer erhöhten Sicherheit in ganz Europa führen soll. Seit 2013 ist zudem eine EU-Richtlinie zum leichteren "grenzüberschreitenden Austausch von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte" in Kraft. Bei bestimmten Verstößen wie Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Alkohol am Steuer können EU-Mitgliedstaaten dadurch überall auf Daten des Fahrzeughalters zugreifen. Diese Auskunftspflicht der deutschen Behörden besteht aber nicht für Parkverstöße.

Anders sieht es bei Nicht-EU-Ländern aus. Hier gilt das RBGeld nicht, also kann auch keine Vollstreckung erfolgen. 

Müssen alle Beträge gezahlt werden - egal wie hoch?

Nein. In der Regel gilt eine Bagatellgrenze von 70 Euro. Ab dieser Summe vollstrecken deutsche Behörden entsprechende ausländische Bescheide. Ausnahme: Österreich. Unabhängig von RBGeld gilt hier ein bilaterales Abkommen, dem zufolge schon Verstöße ab 25 Euro vollstreckt werden können.  

Was passiert, wenn ich den Bescheid ignoriere?

Teilweise können zu den eigentlichen Bußgeldern noch Verfahrenskosten hinzukommen. Das kann beispielsweise so aussehen: 60 Euro Strafe plus 20 Euro Verfahrenskosten. Wird diese Summe von 80 Euro Bußgeld aus dem Ausland ignoriert und nicht gezahlt, droht eine Vollstreckung durch das Bundesamt für Justiz (BfJ) in Deutschland. Letztendlich kann das sogar in einer Haftstrafe resultieren. Bezahlen Sie fällige Beträge daher besser so zeitnah wie möglich. Manche Länder gewähren dann nämlich sogar einen gewissen Nachlass.

Bedenken sollten Sie außerdem Folgendes: Falls Sie wieder in das entsprechende Land einreisen, kann das Bußgeld auch in Nicht-EU-Ländern eingefordert werden - samt saftigen Mahngebühren. 

Bekomme ich durch Verstöße im Ausland Punkte in Flensburg?

Nein. Es werden nur dann Punkte eingetragen, wenn sich der Verstoß in Deutschland ereignet hat. Wird ein Fahrverbot gegen Sie verhängt, gilt dieses ebenfalls nur in dem Land, in dem der Verstoß stattfand.  

Kann gegen Bußgeldbescheide aus dem Ausland Einspruch eingelegt werden?

Ja, wenn Sie den Bescheid für nicht gerechtfertigt halten oder nachweisen können, dass Sie zum fraglichen Zeitpunkt gar nicht vor Ort waren. Ein Einspruch ist auch dann möglich, wenn das Auto nur von hinten aufgenommen wurde und der Fahrer nicht sichtbar ist.

Außerdem muss der Bescheid in der Regel übersetzt sein. Ist dies nicht der Fall, kann er möglicherweise ungültig sein. Zur Sicherheit sollte in einem solchen Fall ein Anwalt zu Rate gezogen werden. Bedenken Sie aber auch, dass der Einspruch genauso in der jeweiligen Landessprache formuliert sein muss.   

Gelten Fahrverbote in Deutschland auch im Ausland?

Hierauf gibt es keine pauschale Antwort. Grundsätzlich gilt, dass Sie ohne gültigen Führerschein auch im Ausland nicht Auto fahren dürfen. Die Bestrafung ist aber je nach Land unterschiedlich. In Belgien etwa wird lediglich ein Bußgeld von mindestens 55 Euro für das Nichtmitführen gültiger Papiere fällig. In Finnland dagegen werden sehr hohe Geldstrafen erhoben, wenn Sie die Polizei ohne Führerschein erwischt. Auch ein Strafverfahren könnte Ihnen drohen. Wie andere Länder in diesem Fall vorgehen und weitere Details zum Thema können Sie direkt dem eBook "Bußgeld aus dem Ausland" entnehmen.

Lesen Sie hier weiter, welche Vorbereitungen Sie für die Autoreise ins Ausland treffen sollten.

mop

Auch interessant

Kommentare