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Coronavirus: Kann ich mit dem Auto zur Hauptuntersuchung?

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Wenn die Hauptuntersuchung fällig ist, muss das Auto einer Prüforganisation vorgeführt werden.
Wenn die Hauptuntersuchung fällig ist, muss das Auto einer Prüforganisation vorgeführt werden. © dpa/Julian Stratenschulte

Die Einschränkungen bedingt durch das Coronavirus werden gelockert. Können Auto-Besitzer zur Hauptuntersuchung? Haben TÜV, Dekra, GTÜ und KÜS geöffnet?

In Deutschland ist jeder in irgendeiner Form von den Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus betroffen. Durch die Beschränkungen, die bundesweit gelten, sind nämlich alle Bürger nach wie vor dazu angehalten, den Kontakt zu anderen Menschen möglichst zu beschränken. Wie sieht es mit der Hauptuntersuchung (HU) fürs Auto aus?

Hauptuntersuchungen finden statt - Fristverlängerungen nicht garantiert

Laut ADAC führen alle großen Prüfstellen die Hauptuntersuchung durch. TÜV, Dekra sowie GTÜ würden demnach ihrem Arbeitsbetrieb nachgehen. Eigentlich droht beim Ablauf der zweimonatigen Frist für die HU ein Verwarnungsgeld. Doch das Bundesverkehrsministerium hat vorgeschlagen dies auf insgesamt vier Monate zu verlängern.

Eine Garantie für diese Fristverlängerung besteht jedoch nicht - die einzelnen Länder können selbst darüber entscheiden. Laut ADAC bedarf es nicht allerorts einer Anpassung der Fristen, da die Prüfkapazitäten ohnehin nicht ausgelastet seien. Dann könnte auch eine Ahndung wie üblich nach zwei Monaten drohen. Daher sollten Auto-Besitzer im Zweifel bei ihrer örtlichen Prüfstelle nachfragen.

Vor Ort gelten auch die gängigen Abstandsregeln während der Corona-Krise: Das bedeutet, dass Sie 1,5 bis 2 Meter Abstand zu anderen Personen einhalten und innerhalb von Gebäuden einen Mund-Nasen-Schutz tragen müssen.

Meldung vom 23. März 2020: Hauptuntersuchung ist fällig - Das droht bei Überziehung - auch während Corona-Krise?

Grundsätzlich darf die Hauptuntersuchung* nicht überzogen werden. Wer die Frist um mehr als zwei Monate überzieht, muss mit einer Sanktion von 15 Euro rechnen. Bei mehr als vier bis acht Monaten Verspätung wird ein Bußgeld von 25 Euro fällig. Wer danach immer noch nicht das Auto zur Hauptuntersuchung vorfährt, wird vom Gesetzgeber mit einem Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg bestraft. Aber gelten diese Regelungen auch noch während der Corona-Krise?

Wie Vincenzo Lucà vom TÜV Süd gegenüber der Deutschen Presse-Agentur erklärt, gilt die Prüfpflicht auch trotz Coronavirus: "Solange die Behörden nichts Anderes anordnen, prüfen wir weiter", heißt es.

Laut den Bundesländern und dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) dient das Durchführen von regelmäßigen technischen Untersuchungen der Sicherheit im Straßenverkehr und ist zur Aufrechterhaltung der systemrelevanten Logistikketten notwendig.

Generell gilt zum Beispiel in Bayern auch in den Zeiten von Corona, dass das Aufsuchen einer Kfz-Werkstatt ein triftiger Grund ist, das Haus zu verlassen - solange die Arbeiten nicht auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden können. Trotzdem soll bei solch einem Termin ein Abstand von mindestens 1,5 Metern eingehalten werden. Zudem sollten sich Kunden bei den Prüforganisationen informieren, ob es Änderungen bei den Öffnungszeiten gibt.

Wer jedoch aufgrund besonderer Gesundheitsvorsicht den Termin der fälligen Hauptuntersuchung länger als zwei Monate und bis maximal vier Monate überzieht, solle derzeit nicht mit einem Bußgeld rechnen müssen - so die Empfehlung des BMVI an die Bundesländer. Dies geht aus einer Mitteilung der GTÜ hervor.

Passend dazu: TÜV: So bereiten Sie sich richtig auf die Hauptuntersuchung vor.

Coronavirus: Das sagt der TÜV zur Hauptuntersuchung

Wie der TÜV Süd auf seiner Webseite mitteilt, wurde das Netz von Service-Centern auf systemrelevante Prüfstellen mit reduzierten Öffnungszeiten und einer Notbesetzung eingeschränkt. Darum gelten in Bayern nun Öffnungszeiten von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr. Der TÜV Nord bittet Kunden darum, sich zeitnah an die örtliche TÜV-Station zu wenden, um die Einhaltung oder Vereinbarung eines Termins abzuklären. Dort habe die Befolgung der Hygienevorschriften und das Gebot, Abstand zu wahren, oberste Priorität. Laut dem TÜV Rheinland sind deren Prüfstellen mehrheitlich geöffnet und bieten Dienstleistungen in vollem Umfang an. Ausnahmen sind Prüfstellen, die sich in Gebieten mit hohem Gefährdungspotenzial befinden. Um persönlichen Kontakt zu vermeiden, sollen Kunden jedoch vor der Prüfstation im Wagen sitzen bleiben, bis ein Mitarbeiter auf sie zukommt. Während der Prüfung sollen diese sich nicht im Prüfbereich, sondern im Freien aufhalten. Ansonsten ist der Aufenthalt im Kundenbereich bei zwei Meter Abstand zu anderen Wartenden möglich. Nach Abstand der Prüfung könne das Ergebnis mit einem Mitarbeiter in zwei Meter Abstand besprochen werden. Rechnungen sind möglichst bargeldlos zu begleichen.

Auch interessant: TÜV-Plakette: Was die Farben und Zahlen auf dem runden Aufkleber bedeuten.

Hauptuntersuchung bei Dekra in Coronavirus-Zeiten

Die Dekra hält den Prüfbetrieb von Fahrzeugen auch während der Corona-Krise aufrecht, wie das Online-Portal MOZ schreibt. So bieten zum Beispiel die Niederlassungen in Oranienburg, Potsdam und Berlin weiterhin die Haupt- oder Abgasuntersuchung von Fahrzeugen in den verschiedenen Prüfstellen an. Der Oranienburger Niederlassungsleiter Jens-Peter Schultze rät Kunden, im Online-Kalender auf den Webseiten Termine zu buchen, um Wartezeiten zu vermeiden. Außerdem wird Kunden geraten im Auto zu warten, bis ein Mitarbeiter kommt und während der Prüfungen Abstand zu wahren.

Hauptuntersuchung in Zeiten des Coronavirus bei GTÜ

Die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) teilt ebenfalls mit, dass die Hauptuntersuchung auch in der gegenwärtigen Situation noch geregelt möglich und Pflicht bei jedem zugelassenen Fahrzeug ist. Mehr als 750 Prüfstellen der GTÜ-Partner und ein Großteil der Prüfstützpunkte stünden den Kunden deshalb weitgehend ohne Einschränkung zur Verfügung.

"Auch während der Hauptuntersuchung steht der Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Vordergrund", sagt Robert Köstler, Sprecher der Geschäftsführung der GTÜ. Daher bittet das Unternehmen beim Aufenthalt in der Prüfstelle um das Einhalten der Hygienemaßnahmen und geltenden Abstandsbestimmungen. Eine vorherige Terminvereinbarung mit dem GTÜ-Partner sei sinnvoll und ermögliche einen reibungslosen Ablauf vor Ort. Die aktuelle Erfahrung zeige, dass eine Hauptuntersuchung derzeit ohne große Wartezeiten zu absolvieren sei.

Coronavirus: Das gilt bei Hauptuntersuchungen bei KÜS

"Für uns hat die Gesundheit unserer Kunden und Mitarbeiter oberste Priorität und steht an erster Stelle. Es ist auch unser Bestreben, den Prüfbetrieb in Deutschland im Sinne der Verkehrssicherheit aufrecht zu erhalten, unter der Beachtung aller Sicherheitsmaßnahmen", erklärte ein Sprecher der saarländischen Überwachungsorganisation unserer Redaktion. "Unser Firmenzweig KÜS Service, u.a. verantwortlich für die Themen Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin, versorgt unsere Partner permanent mit Informationen und Tipps."

Video: TÜV-Studie - Deutsche wollen kein E-Auto

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*tz.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerkes.

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