Für die meisten modernen Autos bieten Hersteller mittlerweile ein eingebautes Navigationsgerät als Feature an. Bei älteren Fahrzeugen kann dies nachgerüstet werden. Alternativ kommt auch immer wieder das Handy als Navi-Ersatz zum Einsatz. Aber Vorsicht: Das Mobiltelefon darf nur als Navigationsgerät verwendet werden, wenn es fest in einer Halterung installiert ist und die Route vor Starten des Motors eingestellt wird.
Fahranfänger erhalten ihren Führerschein* zunächst für zwei Jahre auf Probe. In dieser Zeit können Verstöße im Straßenverkehr zu Probezeitverlängerung und Aufbauseminaren führen. Wer allerdings zum ersten Mal mit dem Handy am Steuer erwischt wird, muss – bis auf die üblichen Strafen – keine größeren Konsequenzen befürchten, da dies als weniger schwerwiegender Verstoß der Gruppe B* gewertet wird. Erst bei einem zweiten B-Verstoß droht die Verlängerung der Probezeit.
Seit dem 19. Oktober 2017 gelten neue Strafen für die Nutzung von Handys am Steuer. Statt mindestens 60 Euro und einen Punkt in Flensburg kostet der Verstoß nun mindestens 100 Euro. (anb/fk) *tz.de ist Teil des Ippen-Digital-Netzwerks.
Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
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Handy als Fahrer eines Kfz verwendet | 100 Euro | 1 | - |
... mit Gefährdung | 150 Euro | 2 | 1 Monat |
... mit Sachbeschädigung | 200 Euro | 2 | 1 Monat |
Handy als Fahrradfahrer verwendet | 55 Euro | - | - |
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