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Darf ich mit zwei Tickets auf zwei Parkplätzen gleichzeitig stehen?

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Wer zwei Tickets kauft, darf sein Auto auch auf zwei Stellplätzen parken, oder? (Symbolbild)
Wer zwei Tickets kauft, darf sein Auto auch auf zwei Stellplätzen parken, oder? (Symbolbild) © picture alliance / Christoph Schmidt / dpa

Jeder kennt sie, jeder hasst sie: Autofahrer, die rücksichtslos parken und zwei Stellflächen gleichzeitig blockieren. Aber was ist, wenn jemand zwei Tickets zieht? Ist das dann erlaubt?

Parken in Städten ist mittlerweile ein Abenteuer. Oft fährt man zahllose Runden durch die Stadt, um einen freien Parkplatz zu finden. Erschwert wird die Suche, wenn andere Fahrer ihr Auto mittig abstellen und so zwei Parkplätze belegen.

Platzsparend parken, sonst geht’s an den Geldbeutel

Das ist ärgerlich und auch nicht erlaubt. Denn Autos müssen laut Paragraf 12 Absatz 6 der Straßenverkehrsordnung (StVO) platzsparend geparkt werden. Wer trotzdem ausufernd parkt, muss mit einem Bußgeld von zehn Euro rechnen.

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Aber was ist, wenn ein Fahrer zwei Parktickets zieht und sein Auto dann auch auf zwei Parkplätzen abstellt? Hat er das System ausgetrickst? Die Antwort ist einfach: Nein, hat er nicht. Denn auch wer zwei Tickets löst, hat nicht das Recht sein Auto auf zwei Parkplätzen abzustellen.

Wer ein Parkticket kauft, erwirbt sich die Berechtigung, sein Auto abzustellen und ist nicht als Parkplatzmiete anzusehen, wie die Augsburger Allgemeine bereits im vergangenen Jahr berichtete.

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anb

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