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Aber auch wenn nicht die absolute Höchstgeschwindigkeit erzielt wird, handelt es sich um ein Rennen. Das Kammergericht Berlin entschied 2017 (KG Berlin, Beschluss vom 7.6.2017, Az.: 3 Ws (B) 117-118/17-122 SS 64/17), dass es ausreiche, dass Fahrer das Beschleunigungspotenzial, also die Leistungskraft ihrer Fahrzeuge, direkt vergleichen. Die Länge der Strecke spiele dabei keine Rolle.
Legt man dieses Urteil zugrunde, haben der Porsche- sowie der Audi-Fahrer an einem illegalen Autorennen teilgenommen und Sie sollten beim nächsten Kräftemessen an der Ampel auch lieber den Fuß vom Gas nehmen.
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Jetzt sorgt ein Porsche-Besitzer für Aufsehen im Netz: Er will seinen neuen Porsche Cayenne E-Hybrid gleich wieder verkaufen. Bei der Begründung ist es herzlich ehrlich.
anb