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Fahrradfahrer sollen durch verschiedene Vorgaben in der StVO-Novelle besonders geschützt werden. Neben verschärften Tarifen fürs Pkw-Parken auf Schutzstreifen oder Radwegen, dürfen zum Beispiel Transporter oder Lkw über 3,5 Tonnen innerorts beim Rechtsabbiegen nicht schneller als Schrittgeschwindigkeit fahren. Verstöße bedeuten 70 Euro Bußgeld und einen Punkt. Fahrradfahrer dürfen jetzt ausdrücklich nebeneinander fahren, sofern sie den Verkehr nicht behindern. Autofahrer müssen beim Überholen zu anderen Verkehrsteilnehmern einen Mindestabstand von innerorts 1,50 Meter sowie außerorts 2 Meter einhalten.
Das Bußgeld für das Nutzen einer Blitzer-App* während der Fahrt beträgt 75 Euro, dazu wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen. Auto-Poser müssen tiefer in die Tasche greifen. Das Verursachen von unnötigem Lärm und Abgas sowie das unnütze Hin- und Herfahren kann bis zu 100 Euro kosten.
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Elfriede Munsch/SP-X
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