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Vaterschaftsklage gegen Ex-König Albert II.

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Delphine Boël gibt nicht auf: Sie will erreichen, dass sie als Tochter von Belgiens Ex-König Albert II. anerkannt wird.
Delphine Boël will einen DNA-Test des Ex-Königs Albert II. erzwingen. © picture alliance / dpa

Brüssel - Die Künstlerin Delphine Boël kämpft vor Gericht um ihre Anerkennung als uneheliche Tochter von Belgiens Ex-König Albert II. Sie will ihn zum Vaterschaftstest zwingen.

Eine 46-Jährige kämpft vor Gericht um ihre Anerkennung als uneheliche Tochter von Belgiens Ex-König Albert II. (80). Die Künstlerin Delphine Boël erschien am Dienstag vor einem Brüsseler Gericht zu dem Prozess, der hinter verschlossenen Türen ablief. Sie verlangt, dass der im Juli 2013 abgetretene Monarch sich einem DNA-Test unterziehen solle. Die Anwälte hielten ihre Plädoyers, das Urteil soll erst in einiger Zeit fallen. Albert hat aus der Ehe mit seiner Frau Paola (77) drei Kinder. Der älteste Sohn Philippe (54) ist inzwischen belgischer König.

Der Ex-Monarch hat Boël nicht als Tochter anerkannt und hüllt sich seit Jahrzehnten zu der Affäre in Schweigen. Er räumte aber 1999 öffentlich ein, dass seine Ehe in der Krise gewesen sei. Delphine soll die gemeinsame Tochter von Albert und der Adeligen Sybille de Selys Longchamps sein. Sie sollen seit Mitte der 60er Jahre etwa 18 Jahre lang eine Affäre gehabt haben.

Der Ex-König ließ sich vor Gericht von seinen Anwälten vertreten. Die Klägerin erschien laut belgischer Nachrichtenagentur Belga mit ihrem Mann und ihrem Anwalt vor Gericht. Ihr Ziel sei es, zunächst die Vaterschaft ihres offiziellen Vaters Jacques Boël anzufechten.

Dessen Anwalt sagte laut Belga, das Gericht habe einen DNA-Test von Jacques Boël zu den Akten genommen. Dieser Test belege eindeutig, dass Boël nicht der biologische Vater von Delphine sei. Dies gilt als erster Schritt - danach müsste dann die Vaterschaft des belgischen Ex-Königs belegt werden. Seit Mitte 2013 kämpft Boël vor Gericht darum, per DNA-Test die Vaterschaft feststellen zu lassen.

Am 2. Oktober wird weiter verhandelt; bis dahin sollen neue Stellungnahmen vorliegen. Danach will das Gericht einen Termin für sein Urteil bekannt geben.

dpa

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