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Vorwurf der Vergewaltigung: Anklage gegen Star-Regisseur Dieter Wedel erhoben

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Gegen Dieter Wedel wurde Anklage erhoben.
Gegen Dieter Wedel wurde Anklage erhoben. © Socher/ Eibner-Pressefoto / imago

Gegen Dieter Wedel hat die Münchner Staatsanwaltschaft nun Anklage erhoben. Dem Star-Regisseur wird Vergewaltigung vorgeworfen.

München - Die Staatsanwaltschaft München I hat Anklage gegen den Regisseur Dieter Wedel (81) wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung erhoben. Das teilte die Behörde am Freitag mit. Wedel hat die Vorwürfe bestritten. Sein Anwalt wollte sich auf Anfrage zunächst nicht zur Anklageerhebung äußern. Eine Mitarbeiterin seiner Münchner Kanzlei sagte schlicht: „Kein Kommentar.“

Es geht um einen Vorwurf aus dem Sommer 1996. Eine Schauspielerin gab an, Wedel („Der große Bellheim“, „Der Schattenmann“) habe sie damals in einem Münchner Hotel zum Sex gezwungen. Sie habe für eine Rolle vorsprechen wollen. Die Vorwürfe wurden Anfang 2018 bekannt. Damals beschuldigten drei Schauspielerinnen Wedel in einem Bericht, sie in den 90er Jahren sexuell bedrängt zu haben. Der Fall wurde der bekannteste in der deutschen #MeToo-Debatte, die 2017 ins Rollen gekommen war. Unter dem Hashtag*#MeToo posteten vor allem Frauen in sozialen Netzwerken millionenfach ihre Erfahrungen mit sexuellen Übergriffen.

Dieter Wedel: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage - Ermittlungen zogen sich lange hin

Wedel, der mit TV-Mehrteilern wie „Der König von St. Pauli“ zu den bekanntesten deutschen Regisseuren zählt, hat den Vorwürfen per eidesstattlicher Erklärung widersprochen. Ende August 2018 sagte er der Bild-Zeitung: „Inzwischen bin ich froh, dass es diese
Ermittlungen gibt. Ich vertraue auf die Staatsanwaltschaft.“

Nach Bekanntwerden der Vorwürfe war Wedel im Januar als Intendant der Bad Hersfelder Festspiele zurückgetreten. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft haben sich lange hingezogen - vor allem auch, weil Zeugen im Ausland vernommen werden mussten. Ende Januar wies die Generalstaatsanwaltschaft München eine Fachaufsichtsbeschwerde vom Gegen-Anwalt über die lange Dauer gegen die Staatsanwaltschaft München I ab. „Die Sachbehandlung ist nicht zu beanstanden“, sagte ein Sprecher damals. Für Wedel gilt bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in dem Strafverfahren die Unschuldsvermutung. (dpa) *tz.de ist Teil von IPPEN.MEDIA

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