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Kriegt Kachelmann doch keine Rekord-Entschädigung?

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Jörg Kachelmann
Jörg Kachelmann. © dpa

Köln - Für die Berichterstattung über den Kachelmann-Prozess wurde „Bild“ zu einer in Deutschland einmaligen Entschädigung verurteilt. In zweiter Instanz könnte die Summe jedoch deutlich reduziert werden.

Während das Landgericht Köln ihm in erster Instanz die Rekordsumme von 635.000 Euro zugesprochen hatte, erwägt das Oberlandesgericht (OLG) in Köln eine Entschädigung zwischen 395.000 und 415.000 Euro. Das OLG traf am Donnerstag noch keine Entscheidung - das Urteil gibt es erst am 23. Juni. Bis dahin wollen die Richter noch eine „Gesamtabwägung“ vornehmen.

In dem Verfahren geht es um die Prozessberichterstattung verschiedener Springer-Titel. Kachelmann war 2011 vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden.

Die Vorsitzende Richterin Margarete Reske stellte am Donnerstag klar, es sei grundsätzlich zulässig, wenn Medien über einen Prozess gegen einen Prominenten berichteten. Dabei sei es auch erlaubt, den Namen des Angeklagten zu nennen und über Details des Verfahrens zu berichten. Allerdings müsse dies mit der gebotenen Zurückhaltung geschehen, denn bis zu einer Verurteilung gelte für den Angeklagten die Unschuldsvermutung. In dem vorliegenden Fall gehe es also um die Grenzen einer grundsätzlich zulässigen Berichterstattung und um eine Abwägung zwischen der Freiheit der Presse und den Persönlichkeitsrechten des Betroffenen.

Bei der „Bild“-Berichterstattung über den Kachelmann-Prozess konnte das Oberlandesgericht - wie schon das Landgericht - keine zielgerichtete Kampagne erkennen. Allerdings habe die Zeitung in ihrer gedruckten Ausgabe und online mehrfach die Grenzen des Erlaubten überschritten und Kachelmanns Persönlichkeitsrecht schwer verletzt. Das gelte etwa für Fotos von ihm im Gefängnishof.

Kachelmanns Anwalt Ralf Höcker bezeichnete die vom Gericht angedachte Entschädigungssumme als zu niedrig. „Das sind Beträge, über die die Beklagte (Springer) lacht“, sagte er. Damit von dem Verfahren eine präventive Wirkung ausgehe, müsse die Entschädigung dem Springer-Konzern weh tun. „Objektiv war diese Berichterstattung darauf angelegt, Herrn Kachelmann zu zerstören.“

Der Springer-Anwalt Jan Hegemann warf Höcker dagegen vor, er wolle die Presse „auf ein amtliches Verlautbarungsorgan reduzieren“ und Journalisten nur offizielle Pressemitteilungen auswerten lassen. „Die Presse hat die Aufgabe, die Entscheidungsfindung des Gerichts zu begleiten“, betonte Hegemann. Höcker entgegnete darauf, es sei aber nicht Aufgabe der Presse, „Resultate herbeizuschreiben“, so wie dies etwa im Fall des zurückgetretenen Bundespräsidenten Christian Wulff gewesen sei.

Die bisher höchste Entschädigung in einem ähnlichen Verfahren lag bei 400 000 Euro für die schwedische Prinzessin Madeleine, ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg von 2009. Richterin Reske wies am Donnerstag darauf hin, dass es sich dabei allerdings um frei erfundene Berichte über die Prinzessin gehandelt habe. Den Kachelmann-Berichten hätten die tatsächlichen Ermittlungen und der Prozess gegen ihn zugrunde gelegen. Höcker gab dagegen zu bedenken, das Leben der Prinzessin sei durch die Märchen der illustrierten Klatschblätter nicht im mindesten so stark beeinträchtigt worden wie das von Kachelmann durch die Berichte der größten deutschen Zeitung. Deshalb müsse die Entschädigung für ihn höher sein als für die schwedische Prinzessin.

dpa

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