Das Mannheimer Landgericht stellte in einem Schreiben klar: Die Entscheidung des OLG habe keinerlei Einfluss auf die Entscheidung des Landgerichts über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Durchführung der Hauptverhandlung. Lediglich über den Zeitpunkt des Verfahrensbeginns müsse neu beraten werden.
Ob die Entscheidung des OLG dennoch Auswirkungen auf das Hauptverfahren haben wird, bleibt abzuwarten. “Das Oberlandesgericht sieht die höchste Verdachtsstufe nicht mehr, was jedenfalls ein Hinweis auf die Unschuld oder zumindest die Nichterweisbarkeit der Vorwürfe gegen Kachelmann ist“, sagte der Berliner Strafrechtsanwalt Ulrich Wehner sagte der Nachrichtenagentur dpa.
Entscheidungen des Oberlandesgerichts hätten immer eine gewisse Tragweite, daher würden Strafverteidiger auch erst dann Haftbeschwerde einlegen, wenn sie sich relativ sicher sind, dass das OLG zugunsten ihres Mandanten entscheide. Die Richter am Landgericht seien nicht an die OLG-Entscheidung gebunden, betonte auch Wehner. Und trotzdem könne die Beurteilung durch das Oberlandesgericht “faktisch ein Signal“ sein.
Die Ermittler werfen Kachelmann vor, Anfang Februar seine langjährige Geliebte, die sich von ihm trennen wollte, in deren Wohnung in Schwetzingen vergewaltigt und mit einem Küchenmesser am Hals verletzt zu haben. Kachelmann war im März auf dem Rückweg von den Olympischen Spielen in Vancouver auf dem Frankfurter Flughafen verhaftet worden. Die Staatsanwaltschaft hatte Mitte Mai Anklage wegen des Verdachts der Vergewaltigung in einem besonders schweren Fall und gefährlicher Körperverletzung erhoben. Bei einer Verurteilung drohen Kachelmann bis zu 15 Jahre Haft.
dpa