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Kachelmann-Prozess fortgesetzt

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Der wegen des Verdachts der Vergewaltigung angeklagte Meteorologe und TV-Moderator Joerg Kachelmann (M.) steht am Montag (02.05.11) im Landgericht in Mannheim vor Beginn des 38. Prozesstags zwischen seinen Anwaelten Johann Schwenn und Andrea Combe.
Der wegen des Verdachts der Vergewaltigung angeklagte Meteorologe und TV-Moderator Joerg Kachelmann (M.) steht am Montag (02.05.11) im Landgericht in Mannheim vor Beginn des 38. Prozesstags zwischen seinen Anwaelten Johann Schwenn und Andrea Combe. © AP

Mannheim  - Im Prozess gegen Wettermoderator Jörg Kachelmann hat eine Psychologin versucht, Klarheit über die Glaubhaftigkeit des mutmaßlichen Opfers zu schaffen.

Emotional stark belastende Erlebnisse könnten die Wahrnehmungsfähigkeit von Menschen verringern, sagte die psychologische Sachverständige Luise Greuel am 38. Verhandlungstag. Die 38-jährige Ex-Geliebte wirft dem Schweizer vor, sie vergewaltigt und dabei mit einem Messer bedroht zu haben. Sie kann sich an entscheidende Details aber nicht erinnern. Der 52- Jährige bestreitet die Vorwürfe. Der spektakuläre Prozess vor dem Landgericht Mannheim wurde am Montag nach vier Wochen Pause fortgesetzt.

Greuel äußerte sich zunächst allgemein zur Beurteilung der Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen. Der Anwalt des mutmaßlichen Opfers beantragte, die Öffentlichkeit auszuschließen, als es um die Aussagen seiner Mandantin ging. Diesem Antrag gab das Gericht am Mittag statt.

Das Kerngeschehen von belastenden Erlebnissen werde meist gut erinnert, die Ereignisse an der Peripherie jedoch oft nicht, sagte Greuel zuvor. “Entscheidend ist dabei, was für die Person das Kerngeschehen ist.“ So habe sich eine Frau, deren Mann vor ihren Augen erstochen worden sei, an seinen Tod erinnern können, nicht jedoch, dass auch sie von den Tätern mit einem Messer bedroht worden sei. Die Erinnerung an ein Ereignis kann laut Greuel gestört werden, wenn ein weiterer Schock hinzukommt. “Das Gehirn ist dann zu intensiv mit der Verarbeitung des ersten Erlebnisses beschäftigt.“

In ihrem schriftlichen Gutachten war Greuel zu einem offenem Ergebnis gekommen: Es könnte weder ausgeschlossen werden, dass die 38-jährige Frau absichtlich lüge, noch dass es sich um eine autosuggestiv generierte Aussage handele. Ein “etwaiger Erlebnisgehalt“ lasse sich nicht bestätigen. Kachelmanns früherer Verteidiger Reinhard Birkenstock hatte das Gutachten stets als entlastend interpretiert. Sein Nachfolger Johann Schwenn kritisierte es dagegen als “spekulativ“ und hatte einen Befangenheitsantrag gegen Greuel gestellt - allerdings ohne Erfolg.

dpa

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