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Ochsenknecht-Söhne: Lektion vor Gericht

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Wilson Gonzalez und Jimi Blue ochsenknecht haben vor gericht eine Lektion in Sachen Medien gelernt.
Wilson Gonzalez und Jimi Blue ochsenknecht haben vor gericht eine Lektion in Sachen Medien gelernt. © dpa

Karlsruhe - Minderjährige sind in den Medien besonders geschützt. Doch wer zu doll über die Stränge schlägt, muss es hinnehmen, wenn darüber geschrieben wird. So auch der Spross von Uwe Ochsenknecht.

Die Söhne des Schauspielers Uwe Ochsenknecht müssen Berichte über eine nächtliche Randaletour dulden. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss.

Die damals 16 und 18 Jahre alten Jungschauspieler Jimi Blue und Wilson Gonzalez Ochsenknecht waren in der Nacht auf den 1. Mai 2008 in München dabei beobachtet worden, wie sie mit einer Gruppe von Freunden Fahrräder traktierten, Blumen aus einem Blumenbeet herausrissen und in einer Telefonzelle den Hörer abrissen. Die Polizei nahm ihre Personalien auf; es wurde kein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

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Die Sächsische Zeitung hatte in ihrer Internet-Ausgabe unter der Überschrift “Polizei schnappt Ochsenknecht-Söhne“ über den Vorfall berichtet. Wie das Bundesverfassungsgericht nun entschied, ist die Berichterstattung vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt (1 BvR 2499/09 u.a.).

Die beiden Nachwuchs-Akteure hätten selbst ihre Person in die Öffentlichkeit gestellt und dabei “ein Image als “Junge Wilde“ gepflegt und ihre Idolfunktion kommerziell ausgenutzt“. Auch das junge Alter schütze nicht vor einer Berichterstattung, urteilten die Richter. Zwar seien junge Menschen besonders schützbedürftig, da sie sich “zu eigenverantwortlichen Personen erst entwickeln müssen“. Das bedeute aber nicht, dass jedes Informationsinteresse zurückstehen müsse. Es sei zu berücksichtigen, “dass die Presse zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht grundsätzlich auf eine anonymisierte Berichterstattung verwiesen werden kann“.

Zuvor hatten Zivilgerichte in zwei Instanzen den Ochsenknecht-Brüdern recht gegeben und die Berichterstattung untersagt. Die Verfassungsrichter hoben die Urteile auf und verwiesen die Fälle zurück an das Landgericht Hamburg.

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) zeigte sich mit der Entscheidung zufrieden. “Es stärkt die Freiheit der Berichterstattung gegenüber dem Schutz der Persönlichkeitsrechte“, sagte der DJV-Bundesvorsitzende Michael Konken. Dennoch seien Prominente kein “Freiwild“; der Pressekodex zeige die Grenzen der Berichterstattung. “Und da ist klar geregelt, dass Journalisten den notwendigen Schutz von Minderjährigen respektieren müssen.“

dpa

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