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Polanski bittet um Prozess in Abwesenheit

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Roman Polanski soll aus der Auslieferungshaft freikommen.
Polanski bittet darum, seinen Prozess in Abwesenheit durchzuführen. © dpa

Los Angeles - Roman Polanski hat die US-Justiz um ein Gerichtsverfahren in Abwesenheit gebeten. Der Starregisseur wolle nicht in die USA zurückkehren, sondern während eines Prozesses weiterhin in der Schweiz unter Hausarrest bleiben.

Das erklärte sein Anwalt am Mittwoch vor Gericht in Los Angeles. Richter Peter Espinoza nahm das Schreiben Polanskis an, forderte vor einer Entscheidung aber weitere Begründungen. Eine weitere Anhörung wurde für den 22. Januar angesetzt. Ende Dezember hatte das Zweite Berufungsgericht Kaliforniens die Einstellung des Verfahrens wegen sexuellen Missbrauchs einer 13-Jährigen 1977 abgelehnt. Ebenso abgewiesen wurden die Verteidiger Polanskis mit ihrem Antrag auf eine Beratung unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

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Das Gericht hat zwar kritisiert, dass sich Polanski 1978 dem Verfahren durch Flucht entzogen hatte, ließ in seinem Entscheid aber zwei Möglichkeiten offen, die dennoch zur Freiheit für den 76-Jährigen führen könnten: Entweder könnte er einen Antrag auf einen Prozess im Abwesenheitsverfahren stellen oder aber den Widerstand gegen die Auslieferung aus der Schweiz aufgeben, sich dem Prozess in den USA stellen und damit wahrscheinlich eine zusätzliche Haftstrafe vermeiden.

Polanski wurde am 26. September 2009 aufgrund eines US-Haftbefehls bei der Einreise in die Schweiz auf dem Flughafen Zürich-Kloten festgenommen. Die USA reichten am 21. Oktober ein formelles Auslieferungsgesuch ein, die Entscheidung darüber steht noch aus. Polanski muss bei einem Schuldspruch mit einer Höchststrafe von zwei Jahren Freiheitsentzug rechnen.

AP

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