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Ernst August: Prozess gegen Discobesitzer

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Ernst August Prinz von Hannover
Ernst August Prinz von Hannover © dpa

Celle - Mit einer angeblichen Attacke von Ernst August Prinz von Hannover auf einen Discobesitzer in Kenia im Jahr 2000 beschäftigt sich jetzt das Oberlandesgericht Celle.

Prinz Ernst August strebt eine Einstellung des Verfahrens an“, sagte sein Anwalt Hans Wolfgang Euler am Donnerstag. “Die Revision liegt dem 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts seit März zur Beratung vor“, erläuterte OLG-Sprecherin Stephanie Springer. Wann eine Entscheidung getroffen werde, sei noch nicht absehbar. Der Welfenprinz war im März 2010 in einem neu aufgerollten Prozess vom Landgericht Hildesheim zu 200 000 Euro Strafe wegen einfacher Körperverletzung verurteilt worden.

Ein Ziel habe sein Mandant bereits in Hildesheim erreicht, erklärte Euler. In dem Wiederaufnahme-Verfahren sei geklärt worden, dass der Discobesitzer gelogen habe. Nach Überzeugung des Gerichts schlug Prinz Ernst August den Mann nicht mit einem Schlagring krankenhausreif, wie das Opfer behauptet hatte. Die Schläge des Adligen seien “nicht dezent, aber auch nicht hemmungslos brutal“ gewesen, sagte der Richter damals. Damit wurde die Entscheidung des Landgerichts Hannover von 2004 abgemildert, als der Prinz zu 445 000 Euro Geldstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden war.

Euler rechnet im Juni mit einer Entscheidung des OLG Celle. Sollte die Revision abgelehnt werden, will Euler im Auftrag des Welfenchefs einen Gang vor das Bundesverfassungsgericht prüfen.

dpa

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