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Sexualverbrechen: Polanski und das Opfer fordern Ende des Verfahrens

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Roman Polanski
Der polnische Regisseur Roman Polanski. © dpa

Los Angeles - Nach Sex mit einer Minderjährigen im Jahr 1977 droht Regisseur Roman Polanski in den USA eine Haftstrafe. Doch sowohl Polanski als auch das Opfer verlangen die Einstellung des Verfahrens.

Ein fast 40 Jahre altes Missbrauchsverfahren gegen Regisseur Roman Polanski (83, „Der Pianist“, „Tanz der Vampire“) ist in Kalifornien wieder vor Gericht. Am Montag (Ortszeit) führte Polanskis Anwalt Harland Braun in Los Angeles vor Richter Scott Gordon aus, dass sein Mandant den langjährigen Fall hinter sich bringen wolle, auch um wieder in die USA reisen zu können.

Braun argumentierte, dass Polanski schon 1978 eine Strafe in den USA verbüßt und 2009 und 2010 zudem weitere Monate unter Hausarrest in der Schweiz verbracht habe. Der Anwalt dringt auf eine Garantie, dass Polanski im Falle seiner Rückkehr in die USA keine weitere Haftstrafe absitzen müsse.

Sexualverbrechen von 1977

Die Staatsanwaltschaft hielt dagegen, dass ein „reicher Prominenter“ wie Polanski keine Sonderbehandlung verdiene. Der Regisseur müsse persönlich vor Gericht erscheinen, so dass dort das Strafmaß gegen ihn verkündet werden könne, sagte die stellvertretende Bezirksstaatsanwältin Michele Hanisee. Wie Gerichtssprecherin Mary Hearn der Deutschen Presse-Agentur mitteilte, hat der Richter nun 90 Tage Zeit, um seine Entscheidung bekanntzugeben.

Der Fall geht auf ein Sexualverbrechen im Jahr 1977 zurück. Der polnisch-französische Filmemacher hatte damals den Missbrauch einer 13-Jährigen in der Villa seines Freundes Jack Nicholson zugegeben und verbrachte 42 Tage unter psychiatrischer Beobachtung. Im Gegenzug für das Geständnis wollte der damalige Richter von einer langen Haftstrafe absehen. Unmittelbar vor der Urteilsverkündung gab es aber Zweifel an der Zusage, Polanski floh nach Frankreich und betrat die USA seitdem nie wieder.

Opfer unterstützt Einstellung des Verfahrens gegen Romanski

Die US-Justiz hat wiederholt die Auslieferung des Starregisseurs verlangt. In der Schweiz wurde er 2009 verhaftet und stand acht Monate unter Hausarrest, bis das Land 2010 das Auslieferungsgesuch der USA ablehnte. Auch in Polen hatten sich zwei Gerichte mit dem Fall befasst. Im vorigen Dezember entschied das Oberste Gericht in Warschau, dass auch Polen den Regisseur nicht ausliefern würde. Polanski habe seine Strafe bereits abgeleistet, lautete die Begründung. Anwalt Harland Braun verwies am Montag in Los Angeles auf die Entscheidung des polnischen Gerichts.

Auch Polanskis damaliges Opfer, die heute 53-jährige Samantha Geimer, hat sich wiederholt für die Einstellung des Verfahrens ausgesprochen. Das Aufsehen um den Fall belaste ihr Familienleben, führte sie unter anderem an. Zudem schrieb sie in ihren Memoiren, dass sie Polanski längst verziehen habe.

dpa

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