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Nach jahrelangem Kampf: Gericht ernennt Künstlerin (52) zur Prinzessin - Ex-König verleugnete sie jahrelang

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In Belgien bekommt die königliche Familie Zuwachs. Eine 52-Jährige wird offiziell als Nachfahrin von Albert II. anerkannt. Dies musste sie sich allerdings erstreiten.

Brüssel - Es klingt zunächst so wie im Märchen: In Belgien ist eine 52-jährige Frau zur Prinzessin ernannt worden. Doch ganz so harmonisch ging die Sache nicht vonstatten.

Delphine Boël, im Hauptberuf Künstlerin, fiel der royale Status nicht zu - sie musste erst einen jahrelangen Rechtsstreit über sich ergehen lassen, ehe sie als Königstochter anerkannt wurde.

Belgien: Gericht erklärt Delphine Boël zur Tochter des ehemaligen Königs Albert II.

Doch jetzt hat ein Brüsseler Gericht zu ihren Gunsten entschieden und Boël offiziell zur direkten Nachfahrin des früheren Königs Albert II. erklärt. „Delphine von Sachsen-Coburg hat das Urteil vom 1. Oktober zur Kenntnis genommen, das sie voll befriedigt“, kommentierte ihr Anwalt Marc Uyttendaele gegenüber der belgischen Nachrichtenagentur Belga die Entscheidung.

Der Anwalt bekräftigte, die Vaterschaft von König Albert II. sei durch das Gericht bestätigt worden und seine Mandantin beabsichtige, ab sofort den Namen Sachsen-Coburg zu tragen. Außerdem sei Boëls Forderung nach gleicher Behandlung wie ihre Halbgeschwister erfüllt worden. „Sie freut sich über diese Entscheidung, die ein langes und schmerzhaftes Verfahren für sie und ihre Familie beendet.“

Albert II., Bruder des ehemaligen Königs Baudouin, galt einst als Frauenheld. Auch mit Baronin Sybille de Sélys Longchamps soll er eine Affäre gehabt haben. Die Adelige brachte am 22. Februar 1968 ein Mädchen namens Delphine zur Welt. Doch Albert verleugnete seine Tochter über viele Jahre*.

Belgien: Gericht zwingt Ex-König Albert II. zum Vaterschaftstest

Im Januar musste sich der inzwischen 86-Jährige den Fakten beugen. Mit einem DNA-Test wurde bewiesen, dass Albert „der biologische Vater von Frau Delphine Boël“ ist, wie der Anwalt des früheren Monarchen Anfang des Jahres bekannt gab.

Auch wenn Boël angab, sie habe lange Zeit ein gutes Verhältnis zu ihrem leiblichen Vater gehabt, verweigerte der abgedankte König seiner Tochter die Anerkennung der Vaterschaft. Seit 2013 versuchte die Künstlerin, sich diese vor Gericht zu erkämpfen. Nachdem sie zuerst gescheitert war*, ordnete das Brüsseler Berufungsgericht einen Vaterschaftstest an. Das Ergebnis ist bekannt. (kh) *tz.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerkes

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