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Sohn ertränkt - Mutter bekommt lebenslänglich

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Ulm - Die 38 Jahre alte Mutter, die 2012 ihren neunjährigen Sohn in der Badewanne ertränkt hat, muss lebenslänglich hinter Gitter. Das entschied am Montag das Landgericht Ulm.

Eine Mutter aus Ulm ist zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden, weil sie ihren Sohn in der Badewanne ertränkte. Die 38-Jährige habe nicht nur die Arg- und Wehrlosigkeit des zuvor friedlich schlafenden Kindes ausgenutzt, sondern auch noch eine „feindselige Willensrichtung“ gegenüber dem Neunjährigen gezeigt, begründete der Vorsitzende Richter Gerd Gugenhan am Montag im Landgericht Ulm das Urteil. „Ist es dem Kind gegenüber wohlwollend gemeint, wenn ich im Vorfeld nichts unternehme, um die aktuelle Lebenssituation des Kindes zu erhalten?“, fragte Gugenhan, der den Mordvorwurf der Staatsanwaltschaft bestätigt sah.

Der Richter betonte, viele Möglichkeiten seien der Mutter angeboten worden, die am Tattag bevorstehende Zwangsräumung abzuwenden. „Hier kann man wirklich niemandem etwas vorwerfen. Behördenvertreter rannten gleichsam hinter der Angeklagten her, um sie zu bewegen, Hilfe anzunehmen. Doch das tat sie nicht.“

Mutter wollte mit dem Tode des Sohnes offenbar Verwante treffen

Ihr unmittelbares Motiv für den Mord in der Badewanne sei offenbar gewesen, ihre Angehörigen, gegen die sie Hass aufgebaut habe, zu treffen. Ihre vier Selbstmordversuche unmittelbar nach der Ertränkung wertete das Gericht nicht als ernst: Sie seien weder im Vorfeld überlegt noch mit geeigneten Mitteln ausgeführt worden.

Die Tat an ihrem Sohn sei nicht als sogenannter erweiterter Selbstmord zu sehen, bei dem der eigene Tod im Vordergrund stehe, sondern als Mord zu werten, sagte Gugenhan weiter.

Gerichtspsychiater attestierte 38-Jähriger volle Schuldfähigkeit

Verteidiger Olaf Köhler hatte vergeblich das Gericht zu überzeugen versucht, die 38-Jährige habe ihr Kind in erster Linie aus - subjektiv empfundenen - Wohlwollen getötet: Sie habe ihm nach ihrem beabsichtigten Suizid ein schlimmes Schicksal ersparen wollen.

Der Gerichtspsychiater Peter Winckler konnte bei der 38-Jährigen keine Anzeichen etwaiger schwerwiegender psychischer Störungen feststellen. Er attestierte ihr volle Schuldfähigkeit.

Der Junge war in der Nacht zum 10. Oktober 2012 von der eigenen Mutter umgebracht worden. Es wäre sein neunter Geburtstag gewesen. In der Küche stand noch der frisch gebackene Geburtstagskuchen.

dpa

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