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Beschneidungs-Urteil ist rechtskräftig

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Köln - Es gab viel Kritik und Gegenwehr. Doch nun steht es fest: Das umstrittene Kölner Urteil zur Strafbarkeit religiöser Beschneidungen ist rechtskräftig.

Dies sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Freitag auf dpa-Anfrage. Demnach hat die Anklagebehörde auf eine Revision verzichtet, weil sie keine Aussicht auf Erfolg sah. Es könnten nun keine Rechtsmittel mehr eingelegt werden, sagte der Sprecher. Als Reaktion auf das Urteil hatten verschiedene Kritiker - zuletzt der Kölner Erzbischof Joachim Kardinal Meisner - ihre Hoffnung geäußert, dass eine höhere Gerichtsinstanz das Urteil kassieren könne.

“Das Urteil konstruiert eine Schutzpflicht des Staates gegenüber einer Elternentscheidung, die für jüdische Eltern eine biblisch begründete Elternpflicht ist und für muslimische Eltern in einer verpflichtenden religiösen Tradition gründet“, sagte der Kardinal laut Mitteilung vom Freitag. “Derartigen Tendenzen, die Religionsfreiheit und damit das religiöse Erziehungsrecht von Eltern in Deutschland einzuschränken, ist entschieden entgegenzutreten.“ Ähnlich hatte sich auch die Deutsche Bischofskonferenz geäußert.

Das Kölner Landgericht hatte in dem am Dienstag veröffentlichten Urteil entschieden, dass religiöse Beschneidungen von Jungen als Körperverletzung zu werten sind. Schwerer als die Religionsfreiheit wiegt demnach das Selbstbestimmungsrecht des Kindes. Das Urteil war auf entschiedene Kritik gestoßen.

dpa

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