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Corona-Krise: Was ist an Ostern erlaubt? Darf ich meine Familie besuchen?

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Die Osterfeiertage stehen vor der Tür. Doch das Coronavirus zwingt die Deutschen zum Daheimbleiben. Was jetzt erlaubt ist und was nicht.

München - „Wir leben weiter in einer Pandemie“, sagte Angela Merkel vergangenen Montag, dem 6. April, auf einer Pressekonferenz. Deshalb sei eine Rückkehr in unseren normalen Alltag noch zu früh. „Sobald es die gesundheitliche Situation zulässt, werden wir selbstverständlich zu dem freien Leben, wie wir es kennen, zurückkehren.“

Ein konkretes Datum fiel in der Pressekonferenz nicht. Die Kanzlerin gibt also keine Entwarnung über die Osterferien. Einige Bundesländer lockern zwar ihre Regelungen. Typische Feiertagsaktivitäten sind aber nicht überall erlaubt. Der Besuch bei der Familie muss überwiegend ausfallen. 

Ostern in Corona-Krise (Deutschland): Bundesländer geben teilweise Lockerungen in Osterferien

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder gibt unter anderem auf Twitter bekannt, dass er erst nach Ostern über mögliche Änderungen der Ausgangsbeschränkungen im Freistaat sprechen wird. 

Andernorts wird die Situation jetzt entschärft:

Der Besuch bei der Familie wurde beispielsweise in Niedersachsen gelockert. „Besuche in abgespeckter Form zu den Feiertagen sind sicherlich zulässig“, sagt Corona-Krisenstab-Mitglied Claudia Schröder gegenüber Bild.de. Auch in Sachsen-Anhalt sind Besuche der Familie gestattet, doch ausdrücklich unerwünscht.

Der Ausflug zum See ist oftmals eine Grauzone. In Bayern gelten zwar weiterhin strenge Ausgangsbeschränkungen, doch ist ein Ausflug zu örtlichen Seen prinzipiell nicht verboten - allerdings wird davon abgeraten. Auch der Mindestabstand muss unentwegt eingehalten werden. Und auch in Hamburg sind Ausflüge an die Elbe nicht erwünscht. Gegenüber dem NDR sagte Michael Roesberg, Landrat des Landkreises Stade: Wer einen solchen Ausflug mache, habe die „Verhaltensregeln in Corona-Zeiten nicht verstanden.“ 

In Bayern sind zudem auch Ausflüge mit dem Motorrad verboten. Die Polizei verkündete dies auf Twitter. Sachsen-Anhalt und auch das Saarland verbieten grundsätzlich touristische Tagesausflüge.

Corona-Krise an Ostern: Motorradfahren in Bayern nicht erlaubt

Und wie sieht es mit dem Zweitwohnsitz aus? Die meisten Bundesländer hatten ohnehin einen Besuch des Zweitwohnsitzes oder eines Ferienhauses untersagt. Andere raten dringend davon ab. NRW und Sachsen-Anhalt sind lockerer: Dort ist ein Ausflug zur Zweitwohnung erlaubt. 

Grundsätzlich gelten jedoch nach wie vor die Regelungen der Bundesregierung. Die Ausgangsbeschränkungen gelten vorerst bis einschließlich 19. April. Und für alle Verstoße gilt dank des Bußgeldkatalogs* auch weiterhin: Es kann teuer werden.

Angesichts der strengen Corona-Regeln stellt sich manch einer die Frage, ob der Staat mit den weitreichenden Beschränkungen vielleicht zu weit geht. Darüber diskutieren derzeit auch Experten

Dass Deutschland Besonnenheit zeigt, wurde jetzt zum Thema in der New York Times - besonders Angela Merkels Rolle erhielt lobende Worte.

mak

*merkur.de und tz.de sind Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Netzwerkes.

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