Und wie sieht es mit dem Zweitwohnsitz aus? Die meisten Bundesländer hatten ohnehin einen Besuch des Zweitwohnsitzes oder eines Ferienhauses untersagt. Andere raten dringend davon ab. NRW und Sachsen-Anhalt sind lockerer: Dort ist ein Ausflug zur Zweitwohnung erlaubt.
Grundsätzlich gelten jedoch nach wie vor die Regelungen der Bundesregierung. Die Ausgangsbeschränkungen gelten vorerst bis einschließlich 19. April. Und für alle Verstoße gilt dank des Bußgeldkatalogs* auch weiterhin: Es kann teuer werden.
Angesichts der strengen Corona-Regeln stellt sich manch einer die Frage, ob der Staat mit den weitreichenden Beschränkungen vielleicht zu weit geht. Darüber diskutieren derzeit auch Experten.
Dass Deutschland Besonnenheit zeigt, wurde jetzt zum Thema in der New York Times - besonders Angela Merkels Rolle erhielt lobende Worte.
mak
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