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Maskenpflicht in Hessen: Mundschutz richtig nutzen – Es drohen Bußgelder

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Seit 27. April gilt die Maskenpflicht in Hessen. Bei der Verwendung von Schutzmasken und Mundschutz zum Schutz vor Corona gibt es viel zu beachten.

Wer Bus und Bahn nutzen oder in Geschäften einkaufen gehen möchte, ist seit Montag (27.04.2020) in ganz Hessen dazu verpflichtet, eine Art Mundschutz oder eine Schutzmaske zu tragen. Damit soll verhindert werden, dass sich das Coronavirus weiter in Deutschland ausbreitet und die Ansteckungsrate womöglich wieder steigt. Nach Kontaktverboten* und Ausgangsbeschränkungen* ist das die nächste Maßnahme. 

Corona-Maskenpflicht in Hessen: Mundschutz ist nicht gleich Mundschutz

Wichtig ist aber dabei zu wissen, dass nicht jeder Mundschutz gleich vor einer Infektion mit dem Coronavirus schützt. Masken der Kategorie FFP2/FFP3 schützen am besten vor einer Infektion, sollten aber weiterhin medizinischem Personal vorbehalten bleiben. Stoffmasken und Masken aus Papier bieten dem Träger keinen guten Schutz vor einer Infektion mit Corona aber können die Wahrscheinlichkeit verringern, das Virus weiterzuverbreiten. Dafür muss man allerdings ein paar Dinge beachten. 

Corona-Krise in Hessen: Warum es jetzt doch eine Maskenpflicht gibt

Grundsätzlich gilt: „Je mehr Menschen beim Einkaufen oder im Bus Mund-Nasen-Schutzmasken tragen, desto weniger wird das Coronavirus übertragen“, heißt es vonseiten des Landes Hessen. Aber da das Coronavirus besonders klein ist und durch Tröpfchen übertragen wird, sollte auch mit Mundschutz in der Öffentlichkeit Abstand gehalten werden - trotz der Maskenpflicht. Der beste Schutz gegen Corona ist es, den Abstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten, in die Armbeuge zu husten und zu niesen sowie regelmäßig die Hände zu waschen.

Corona-Maskenpflicht in Hessen: So behandelt man den Mundschutz richtig

Damit jede Form von Maske ihren vollen Schutz gegen das Coronavirus entfalten kann, gibt es ein paar Dinge, die bei der Verwendung beachtet werden müssen. Das Robert Koch-Institut hat hierzu einige wichtige Hinweise veröffentlicht, damit Corona sich beim Tragen des Mundschutzes nicht stark verbreiten kann.

Corona-Maskenpflicht: So kann man den Mundschutz desinfizieren

Masken aus Stoff können wiederverwendet werden, aber hierzu gibt es ein paar Dinge zu beachten:

Corona-Maskenpflicht in Hessen: Das muss man beim Mundschutz beachten

„Die Maske muss über Mund, Nase und Wangen platziert sein und an den Rändern möglichst eng anliegen, um das Eindringen von Luft zu minimieren“, empfiehlt das Robert Koch-Institut bezüglich des Coronavirus.

Corona-Maskenpflicht: Dieses Bußgeld droht in Hessen

Wiederholte Verstöße gegen die Maskenpflicht können in Hessen mit einem Bußgeld von 50 Euro bestraft werden. Laut Innenministerium wird die Polizei im Rahmen des gewöhnlichen Streifendiensts die Einhaltung kontrollieren.

*fnp.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerkes

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