Corona-Maskenpflicht: So kann man den Mundschutz desinfizieren
Masken aus Stoff können wiederverwendet werden, aber hierzu gibt es ein paar Dinge zu beachten:
- Vor dem ersten Tragen sollte geprüft werden, ob die Maske genügend Luft durchlässt.
- Nach der erneuten Verwendung sollte der Corona-Mundschutz bei mindestens 60 Grad gewaschen werden. Bevor er wieder verwendet werden kann, sollte er vollständig getrocknet sein.
- Auch kann die Schutzmaske durch Bügeln und Aufheizen im Backofen desinfiziert werden.
- Es nützt allerdings nichts, die Maske in den Gefrierschrank zu legen, das Coronavirus ist kälteunempfindlich.
Corona-Maskenpflicht in Hessen: Das muss man beim Mundschutz beachten
„Die Maske muss über Mund, Nase und Wangen platziert sein und an den Rändern möglichst eng anliegen, um das Eindringen von Luft zu minimieren“, empfiehlt das Robert Koch-Institut bezüglich des Coronavirus.
- Man sollte die Maske möglichst an den Bändern anfassen.
- Vor dem Anlegen des Corona-Mundschutzes sollte man sich gründlich die Hände waschen, so auch nach dem Ablegen der Maske.
- Wer mit einer Maske wieder nach Hause kommt, sollte die Maske in einem Plastikbeutel oder in einer sauberen Tupperdose aufbewahren.
- Während man die Maske trägt, sollte man es vermeiden, sich ins Gesicht zu fassen.
- Auch mit Maske gilt im öffentlichen Raum, einen Mindestabstand von 1,5 Meter zu anderen Menschen zu halten.
Corona-Maskenpflicht: Dieses Bußgeld droht in Hessen
Wiederholte Verstöße gegen die Maskenpflicht können in Hessen mit einem Bußgeld von 50 Euro bestraft werden. Laut Innenministerium wird die Polizei im Rahmen des gewöhnlichen Streifendiensts die Einhaltung kontrollieren.
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