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Niedersachsen stellt sich gegen 15-Kilometer-Corona-Regel - Ziehen andere Länder nach?

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Nachdem für die Einwohner von besonders von Corona betroffenen Landkreisen eine Bewegungsbeschränkung eingeführt wurde, stellt sich Niedersachsen vorerst quer.

Göttingen - Mit einer eingeschränkten Bewegungsfreiheit in Corona-Hotspots wollen Bund und Länder die Pandemie weiter eindämmen. Die neue Regelung stößt jedoch nicht bei allen auf Zustimmung: Niedersachsen möchte die beschlossene Beschränkung nicht ohne Weiteres umsetzen, auch in Baden-Württemberg stellt man sich quer.

Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) bezieht sich dabei auf das Oberverwaltungsgericht, welches bereits eine „gesonderte Begründung zur Verhältnismäßigkeit“ bei anderen Einschränkungen angemahnt hat.

Stephan Weil trägt eine Corona-Maske und blickt auf den Boden.
Corona-Regeln: Geht Niedersachsen einen Sonderweg? Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) hat sich klar geäußert (Symbolbild). © Julian Stratenschulte/dpa

Corona: 15-Kilometer-Regel in Niedersachsen? Weil verweist auf Oberverwaltungsgericht

Weil erklärt, dass sowohl beim Böllerverbot als auch bei der Einführung einer Sperrstunde das Gericht eine triftige Begründung verlangte. Ein bloßer Verweis auf die Bund-Länder-Beschlüsse habe den Richtern nicht gereicht, so der Ministerpräsident von Niedersachsen.

Die neuen Regelungen sehen vor, dass Menschen in Landkreisen mit sehr hohen Corona-Infektionszahlen eine drastische Beschränkung ihrer Bewegungsfreiheit hinnehmen müssen. Ab einer 7-Tage-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern sollen Ländern lokale Maßnahmen ergreifen, um den Bewegungsradius der Bürger auf 15 Kilometer um den Wohnort zu begrenzen.

Bisher gibt es in Niedersachsen allerdings keinen Landkreis, der diesen Inzidenzwert erreicht. Das sind die Landkreise und kreisfreien Städte mit den fünf höchsten 7-Tage-Inzidenz in Niedersachsen (Stand: 06.01.2021, 9 Uhr):

Corona-Pandemie: Baden-Württemberg und Niedersachsen wollen abwarten

Nicht nur in Niedersachsen, sondern auch in Baden-Württemberg hält man sich die Entscheidung über die mögliche Verschärfung weiter offen. Der Ministerpräsident von Baden-Württemberg, Winfried Kretschmann (B90/Die Grünen), erklärte bereits, dass die Bewegungsbeschränkungen vorerst nicht geplant seien: Man müsse „erstmal zu belastbaren Werten“ kommen, „um darüber zu entscheiden“.

Zudem möchte die grün-schwarze Landesregierung von Baden-Württemberg in der kommenden Woche anhand der neuen Corona-Infektionszahlen beschließen, ob Kitas und Grundschulen ab 18.01.2021 wieder öffnen dürfen oder nicht.

Corona in Niedersachsen: Deutscher Städte- und Gemeindebund sieht Regelung kritisch

Währenddessen zweifelt der Deutsche Städte- und Gemeindebund, wie schon die Länderchefs von Niedersachsen und Baden-Württemberg, an der Umsetzbarkeit des eingeschränkten Bewegungsradius: „Klar ist, dass in Gebieten mit sehr hohen Inzidenzen zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden müssen“, so Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg gegenüber der Rheinischen Post. Eine solche Maßnahme sei aber kaum kontrollierbar. Außerdem sei es fraglich, ob diese Maßnahme letztlich durch die vielen Ausnahmen überhaupt eine Wirkung erzielen könne.

Landsberg betont, dass der Städte- und Gemeindebund die Verlängerung des harten Corona-Lockdowns dennoch für eine richtige Entscheidung halte: „Das ist für die Menschen und die Wirtschaft zwar hart, aber im Hinblick auf die nach wie vor viel zu hohen Infektionszahlen und die starke Beanspruchung des Gesundheitswesens leider unvermeidbar“. Diese Corona-Regeln gelten vermutlich ab Samstag (09.01.2021) für Niedersachsen. (Nail Akkoyun) *hna.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerks.

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