Nicht nur in Niedersachsen, sondern auch in Baden-Württemberg hält man sich die Entscheidung über die mögliche Verschärfung weiter offen. Der Ministerpräsident von Baden-Württemberg, Winfried Kretschmann (B90/Die Grünen), erklärte bereits, dass die Bewegungsbeschränkungen vorerst nicht geplant seien: Man müsse „erstmal zu belastbaren Werten“ kommen, „um darüber zu entscheiden“.
Zudem möchte die grün-schwarze Landesregierung von Baden-Württemberg in der kommenden Woche anhand der neuen Corona-Infektionszahlen beschließen, ob Kitas und Grundschulen ab 18.01.2021 wieder öffnen dürfen oder nicht.
Währenddessen zweifelt der Deutsche Städte- und Gemeindebund, wie schon die Länderchefs von Niedersachsen und Baden-Württemberg, an der Umsetzbarkeit des eingeschränkten Bewegungsradius: „Klar ist, dass in Gebieten mit sehr hohen Inzidenzen zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden müssen“, so Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg gegenüber der Rheinischen Post. Eine solche Maßnahme sei aber kaum kontrollierbar. Außerdem sei es fraglich, ob diese Maßnahme letztlich durch die vielen Ausnahmen überhaupt eine Wirkung erzielen könne.
Landsberg betont, dass der Städte- und Gemeindebund die Verlängerung des harten Corona-Lockdowns dennoch für eine richtige Entscheidung halte: „Das ist für die Menschen und die Wirtschaft zwar hart, aber im Hinblick auf die nach wie vor viel zu hohen Infektionszahlen und die starke Beanspruchung des Gesundheitswesens leider unvermeidbar“. Diese Corona-Regeln gelten vermutlich ab Samstag (09.01.2021) für Niedersachsen. (Nail Akkoyun) *hna.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerks.