Update, 31. März: Während in Niedersachsen die Baumärkte wegen der Ausbreitung der Corona-Epidemie weiter für Privatkunden geschlossen bleiben, sind die Märkte im Land Bremen noch immer geöffnet. Unser Reporter hat beobachtet, wie Baumarkt-Touristen aus Niedersachsen deshalb in die Hansestadt strömen.
Erstmeldung, 23. März: Hannover - Baumärkte dürfen dem Niedersächsischen Gesundheitsministerium zufolge ihre Waren während der Corona-Krise seit Montag ausschließlich an gewerbliche Kunden abgeben. Kunden müssen nun nachweisen, dass sie ein entsprechendes Gewerbe führen. Für Bremen gilt diese Regelung trotz Corona-Krise nicht, dort gelten andere Corona-Vorgaben.
Die ersten Baumarkt-Ketten reagierten auf diese Maßnahme bereits. „Toom“ veröffentlichte ein Statement, in dem auf den Online-Shop hingewiesen wurde. Dieser stünde auch in der Corona-Krise nach wie vor allen Kunden zur Verfügung, es müsse jedoch vereinzelt mit Lieferverzögerungen gerechnet werden.
Über die Baumärkte hinaus sind seit Montag alle nicht dringend notwendigen Dienstleistungen, bei denen der Mindestabstand von 1,5 Metern von Mensch zu Mensch nicht eingehalten werden kann, wegen Corona untersagt. Diese Regelung gilt für Frisöre, Tattoostudios, Nagelstudios, Kosmetikstudios und Physiotherapeuten - es sei denn, eine Behandlung ist durch ärztliche Bescheinigung als unaufschiebbar erklärt - sowie für Fahrschulen und anerkannte Aus- und Weiterbildungsstätten. Hörgeräteakustiker und Optiker haben hingegen trotz der Corona-Krise in Niedersachsen weiterhin geöffnet.
Betreiber von Restaurants, die einen Außer-Haus-Verkauf anbieten, sind dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen zwei Personen gewährleistet ist. Auf Wochenmärkten sind wegen Corona nur Verkaufsstände für Lebensmittel erlaubt.
In Bremen sind die Maßnahmen gegen das Coronavirus auch mit Blick auf Baumärkte etwas abweichend. Dort sind aktuell noch der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Kioske, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel geöffnet. Natürlich müssen die Betreiber auch hier Maßnahmen gegen das Virus ergreifen, damit die gesteigerten hygienischen Anforderungen und die Vermeidung von Warteschlangen in Zeiten von Corona sichergestellt sind.
Handwerker oder Dienstleister mit individuellem Kundenverkehr können in beiden Ländern weiterhin ihrer Arbeit nachgehen. Bei der Möglichkeit zu Einzelterminen ist das auch in den Räumen des Anbieters möglich, wenn der Anbieter gewährleisten kann, dass es durch organisierte Terminvergabe zu keinen Ansammlungen von Menschen in dessen Räumen oder vor dessen Tür kommt.
Alle Maßnahmen gegen das Coronavirus können nach Bedarf vom jeweiligen Ministerium des Landes verändert und angepasst werden.
In Bayern haben Baumärkte für Privatkunden geschlossen. Das sorgt für einen Ansturm* auf Baumärkte in Hessen.
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