Am Ende einigten sich Bund und Länder am Mittwoch (25.11.2020) darauf, Feuerwerk an Silvester auf belebten öffentlichen Straßen und Plätzen zu verbieten, den Verkauf allerdings weiterhin zu erlauben. Diese Regeln gelten auch in Niedersachsen.
Wie religiöse Zusammenkünfte in Niedersachsen aussehen werden, ist derzeit noch unklar. Bund und Länder haben lediglich beschlossen, mit den Religionsgemeinschaften in einen Dialog treten zu wollen. Gemeinsam sollen Konzepte zur Kontakt-Reduzierung bei Gottesdiensten und religiösen Zusammenkünften erarbeitet werden. Welche Regeln es dafür geben wird, ist derzeit noch unklar.
Für Gruppen, die von Corona besonders gefährdet sind, haben Bund und Länder Unterstützung angekündigt. Für Pflegebedürftige in Einrichtungen soll es ab dem 1. Dezember mindestens 30 Schnelltests pro Monat geben.
Auch Universitäten und Hochschulen sollen weiter auf die allgemeinen Maßnahmen zum Corona-Lockdown reagieren. Hier soll weiterhin digital gelehrt werden.
Den Unternehmen wird nahe gelegt, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Zeit vom 23. Dezember bis zum 1. Januar, Home-Office-Lösungen anzubieten oder einen Betriebsurlaub festzulegen. Diese Regeln sollen den Grundsatz „Stay at Home“ umsetzen. (Lucas Meier und Sarah Neumeyer mit dpa) *Sehr geehrte Leser*innen, in einer früheren Version dieses Artikels hatten wir geschrieben, dass die Anzahl der Personen auf zwei Haushalte beschränkt ist. Das war ein Fehler und wir bitten, dies zu entschuldigen. *hna.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerks.