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Immer mehr Schulden wegen Corona in Niedersachsen: Weil fordert Reform der Schuldenbremse

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Ministerpräsident von Niedersachsen Stephan Weil
Ministerpräsident von Niedersachsen, Stephan Weil, kritisiert die Schuldenbremse auf Länderebene. (Symbolfoto) © Michael Kappeler/dpa

Die Corona-Krise wird auch wirtschaftliche Nachwirkungen haben. Stephan Weil kritisiert in Hinblick darauf die Schuldenbremse der Länder.

Hannover - Bereits vor der Corona-Pandemie wurde sie heiß diskutiert: Die Schuldenbremse. Oft auch als „Schwarze Null“ bezeichnet, hat es die Schuldenbremse sogar bis in das Grundgesetz geschafft. Während der Corona-Krise wurde die Schuldenbremse erstmals ausgesetzt.

Der Ministerpräsident von Niedersachsen, Stephan Weil (SPD), äußerte dennoch Bedenken. Weil sorgt sich um die öffentlichen Investitionen, welche nach der Corona-Krise nötig sein werden.

Corona in Niedersachsen: Weil sorgt sich um Lücken in den Haushalten der Länder

Durch die Auswirkungen der Corona-Krise auf die Wirtschaft sieht Weil die Gefahr, dass es zu enormen Lücken im Haushalt des Landes Niedersachsen kommen könnte. Durch die Schuldenbremse gebe es keinen angemessenen Spielraum, um diese Mehrbelastung adäquat abzufedern, sagte er am Montag, 04.01.2021, gegenüber der dpa.

„Meine Sorge ist die folgende: Wir werden infolge von Corona und der Wirtschaftskrise in den nächsten Jahren deutliche Lücken in den öffentlichen Haushalten haben. Und wir wissen ganz genau, dass wir in weiten Teilen des Landeshaushalts keine nennenswerten Spielräume für Konsolidierungsmaßnahmen haben.“ 

Stephan Weil (SPD) - Ministerpräsident von Niederachsen

Dass bei Investitionen in den Bereichen Hochschule, Schule oder Polizei Abstriche gemacht werden könnten, wird durch die Schuldenbremse umso wahrscheinlicher, so der Ministerpräsident. Weil sieht hierdurch den Zustand der öffentlichen Infrastruktur für zukünftige Generationen gefährdet.

Schuldenbremse im Grundgesetz: „Schwarze Null“ ab dem Jahr 2025 geplant

Seit dem Jahr 2011 ist die Schuldenbremse im Grundgesetz verankert. Dort heißt es, dass Bund und Länder einen im Grundsatz ausgeglichenen Haushalt aufweisen müssen.

Das Grundgesetz gesteht den Ländern keinerlei Kreditaufnahme für den Haushalt zu. Im Gegensatz hierzu kann der Bund Kredite in Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes aufnehmen.

Von 2022 bis 2024 will die Bundesregierung die Schuldenbremse wieder einhalten. Diese wurde aufgrund der Corona-Krise für die Jahre 2020 und 2021 aufgehoben. Mit einer „Schwarzen Null“ rechnet die Bundesregierung allerdings erst im Jahr 2025.

Zusätzlich gelten für die Rückzahlung der Kredite strenge Regeln. Die Wirtschaftsforscher des Ifo-Instituts an der Universität München fürchten, dass die vorgeschriebenen Tilgungszeiträume in der anhaltenden Corona-Krise zu kurz bemessen sein könnten.

Weil sieht keinen Konsens: Auch außerhalb von Niedersachsen wird diskutiert

Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil würde sich auch für die Länder einen Spielraum wünschen, ähnlich wie der Bund diesen hat. „Überarbeitungsbedarf gibt es in den Regelungen der Schuldenbremse insbesondere was die rechtliche Situation für die Länder angeht“, sagte Weil. Dass die Schuldenbremse im generellen gekippt wird, hält der SPD-Politiker unter den aktuellen Kräfteverhältnissen in Berlin für unwahrscheinlich.

Denn hierfür wäre eine Verfassungsänderung vonnöten, so der Ministerpräsident von Niedersachsen.

„Aber die Lager stehen so weit auseinander, dass ich nicht glaube, dass man einen Konsens erzielen kann. Ein solcher Konsens aber wäre notwendig.“

Stephan Weil (SPD) - Ministerpräsident Niedersachsen

Warum die Vertreter der Länder damals nicht einen vergleichbaren Spielraum eingefordert haben, sei für ihn „schleierhaft“, so Weil. Die Unterscheidung zwischen Bund und Ländern mache aus seiner Sicht keinen Sinn.

Die meisten Bundesländer haben die Schuldenregel ebenfalls in ihre Landesverfassung aufgenommen. Eigentlich erlauben diese Gesetze im Fall von Naturkatastrophen und großen Notsituationen Neuverschuldungen. Doch auch für die Rückzahlung der Kredite gelten strenge Regeln. Die Wirtschaftsforscher des Ifo-Instituts an der Universität München fürchten, dass die vorgeschriebenen Tilgungszeiträume in der anhaltenden Corona-Krise zu kurz bemessen sein könnten. (Lucas Maier) *hna.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerkes.

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