Die Kontaktbeschränkungen in NRW sehen vor, dass sich im Freien bis zu zehn Personen treffen dürfen. Sofern es Personen aus nur zwei Haushalten sind, dürfen es auch mehr als zehn sein. Menschen, die in den Kreisen Gütersloh und Warendorf leben, dürfen sich bis zum 30. Juni nur zu zweit im Freien treffen, wenn sie nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben. Hintergrund ist der erwähnte Tönnies-Skandal.
Schulen und Kitas in NRW: Alle Kinder werden in der Kita betreut. Der Zeitumfang der Betreuung ist jedoch geringer als normal. Schüler haben tageweise Präsenzunterricht, Grundschüler müssen täglich die Schule besuchen. In den Kreisen Gütersloh und Warendorf wurden Schulen und Kitas Ende Juni jedoch wieder geschlossen.
Veranstaltungen, Versammlungen und Feste: In Gütersloh und Warendorf sind Veranstaltungen jeglicher Art bis zum 30. Juni verboten. In allen anderen Kreisen gilt: „Veranstaltungen und Versammlungen mit bis zu 100 Teilnehmern dürfen stattfinden, wenn geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern (auch in Warteschlangen) sichergestellt sind“, wie das NRW-Landesportal informiert.
Feste wie Jubiläen, Taufen, Hochzeiten, Geburtstage und Abschlussfeiern sind mit höchstens 50 Teilnehmern gestattet.
Hotels, Campingplätze und Ferienwohnungen dürfen wieder öffnen.
Reiserückkehrer aus Risiko-Staaten im Ausland müssen sich 14 Tage lang in Quarantäne begeben. Für Einreisende aus Deutschland sind bisher keine Regelungen geplant.
In Berlin gelten seit dem 27. Juni keine Kontaktbeschränkungen mehr.
Schulen in Berlin sollen ab 8. August in den Normalbetrieb zurückkehren. Ab dem 29. Juni soll die Kita-Betreuung wieder normal stattfinden.
Der Berliner Senat verständigte sich auf einen Stufenplan für größere Veranstaltungen (kulturelle Events, Messen, Sportveranstaltungen und dergleichen), wie unter anderem die „Berliner Morgenpost“ berichtet. Demnach sind bis 31. Juli in geschlossenen Räumen bis zu 300 Teilnehmer erlaubt (Stand: 29. Juni: 150 Teilnehmer). Dies wird sich stufenweise bis zum 1. Oktober erhöht werden. Im Freien sind bis 1. September maximal 1000, danach bis zu 5000 Teilnehmer erlaubt.
Kontaktbeschränkungen in Baden-Württemberg: Ab dem 1. Juli dürfen sich in der Öffentlichkeit 20 Menschen aus mehreren Haushalten öffentlich treffen. Bis dahin beschränkt es sich auf zehn Personen aus mehreren Haushalten oder Gruppen mit Angehörigen von maximal zwei Haushalten.
Schulen und Kitas in Baden-Württemberg: Kitas sind seit dem 29. Juni wieder vollständig geöffnet. Der Präsenzunterricht soll zeitweise wieder aufgenommen werden.
Veranstaltungen, Versammlungen und Feste: Tagungen, Kongresse, Messen und auch kleinere Sportevents sind ab dem 1. Juli mit maximal 100 Menschen erlaubt. Die Zahl der maximalen Teilnehmer wird im Lauf der Zeit erhöht.
Regelungen für Einreisende: Für Einreisende aus einer Stadt- oder einem Landkreis mit erhöhtem Corona-Infektionsgeschehen gilt ein Beherbergungsverbot, ausgenommen die Reisenden können mit einem ärztlichen Attest belegen, nicht mit dem Coronavirus infiziert zu sein
Kontaktbeschränkungen: In Thüringen und Brandenburg gelten keine Kontaktbeschränkungen mehr. In Sachsen-Anhalt soll das Kontaktverbot ab dem 2. Juli durch eine Kontaktempfehlung ersetzt werden. In allen weiteren Bundesländern gelten in unterschiedlichem Maße weiterhin Kontaktbeschränkungen.
Reiseregelungen: Ein Beherbergungsverbot für Einreisende aus Risikogebieten aus Deutschland gilt neben Baden-Württemberg und Bayern auch in Sachsen-Anhalt und Sachsen - es sei denn, die Touristen können einen aktuellen negativen Corona-Test vorweisen.
In Niedersachsen ist für Touristen aus den Kreisen Gütersloh und Warendorf ein negativer Corona-Test die Bedingung, um in Hotels, Ferienwohnungen oder auf Campingplätzen zu übernachten.
Schulen und Kitas: In Schleswig-Holstein und Brandenburg soll am 10. August der reguläre Betrieb beginnen. Auch in Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern sollen die Schüler nach den Sommerferien in den regulären Unterricht zurückkehren. In Hessen sollen Kitas ab dem 6. Juli vollständig öffnen, in Sachsen ab dem 29. Juni und in der Rheinland-Pfalz ab dem 1. August mit dem regulären Betrieb starten. (mbr) *Merkur.de ist Teil des Ippen-Digital-Netzwerks.