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Corona-Regeln in Deutschland: Überblick zu allen Bundesländern - was ist erlaubt?

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Hinsichtlich der Corona-Lockerungen gehen viele Bundesländer ihren ganz eigenen Weg. In unserem Überblick informieren wir über die einzelnen Entwicklungen.

München - Der Ausbruch des Coronavirus* und der folgende Lockdown stellten das Leben in Deutschland gehörig auf den Kopf. Mit den ersten Lockerungen sind aber auch die ersten Schritte zurück in die Normalität getan. 

Wir geben einen Überblick über den aktuellen Stand der Lockerungen zum Monatswechsel von Juni auf Juli in den Bundesländern. Auflagen wie die Abstands- und Hygienebestimmungen gelten dabei in der Regel weiterhin. Auch die bundesweite Maskenpflicht* bleibt bestehen.

Coronavirus in Deutschland: Entscheidung über Präsenzunterricht für Schüler in Bayern gefallen

Kontaktbeschränkungen in Bayern: Im öffentlichen Raum dürften sich Gruppen von bis zu zehn Personen treffen. In privaten Räumen und Gärten gibt es keine zahlenmäßige Beschränkung mehr. Angesichts der gesunkenen Infektionszahlen lockert Bayern außerdem ab dem 29. Juni die Besuchsbeschränkungen in Kliniken, Altenheimen und Behinderteneinrichtungen. 

Schulen und Kitas in Bayern: Vom 1. Juli an sollen in Bayern alle Kinder zurück in Kindergärten und Krippen dürfen. Der Präsenzunterricht für die Schüler soll am 8. September starten, wie die Bayerische Staatsregierung informierte.

Wirtshäuser in Bayern dürfen ihre Gäste bis 23 Uhr bewirten. Bei Feste wie beispielsweise Familienfeiern, Geburtstage, Hochzeiten oder Abschlussfeiern sind 50 Personen im Innenraum und 100 Personen im Freien erlaubt. Über alle weiteren Lockerungen in Bayern informiert laufend Merkur.de*.

Coronavirus in Deutschland: Das sind die aktuellen Regeln in Nordrhein-Westfalen

Aufgrund des Tönnies-Skandals* sind die Beschränkungen in Nordrhein-Westfalen wieder verstärkt worden. Zuletzt packte ein Mitarbeiter über seine Arbeit aus, die Details schockten.

Die Kontaktbeschränkungen in NRW sehen vor, dass sich im Freien bis zu zehn Personen treffen dürfen. Sofern es Personen aus nur zwei Haushalten sind, dürfen es auch mehr als zehn sein. Menschen, die in den Kreisen Gütersloh und Warendorf leben, dürfen sich bis zum 30. Juni nur zu zweit im Freien treffen, wenn sie nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben. Hintergrund ist der erwähnte Tönnies-Skandal.

Schulen und Kitas in NRW: Alle Kinder werden in der Kita betreut. Der Zeitumfang der Betreuung ist jedoch geringer als normal. Schüler haben tageweise Präsenzunterricht, Grundschüler müssen täglich die Schule besuchen. In den Kreisen Gütersloh und Warendorf wurden Schulen und Kitas Ende Juni jedoch wieder geschlossen.

Präsenzunterricht für Schüler und Schülerinnen während der Coronavirus-Pandemie.
Präsenzunterricht für Schüler und Schülerinnen während der Coronavirus-Pandemie. © dpa / Philipp von Ditfurth

Veranstaltungen, Versammlungen und Feste: In Gütersloh und Warendorf sind Veranstaltungen jeglicher Art bis zum 30. Juni verboten. In allen anderen Kreisen gilt: „Veranstaltungen und Versammlungen mit bis zu 100 Teilnehmern dürfen stattfinden, wenn geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern (auch in Warteschlangen) sichergestellt sind“, wie das NRW-Landesportal informiert. 

Feste wie Jubiläen, Taufen, Hochzeiten, Geburtstage und Abschlussfeiern sind mit höchstens 50 Teilnehmern gestattet.

Hotels, Campingplätze und Ferienwohnungen dürfen wieder öffnen.

Reiserückkehrer aus Risiko-Staaten im Ausland müssen sich 14 Tage lang in Quarantäne begeben. Für Einreisende aus Deutschland sind bisher keine Regelungen geplant.

Coronavirus in Deutschland: Stufenplan in Berlin für Veranstaltungen - die Lockerungen im Überblickt

In Berlin gelten seit dem 27. Juni keine Kontaktbeschränkungen mehr. 

Schulen in Berlin sollen ab 8. August in den Normalbetrieb zurückkehren. Ab dem 29. Juni soll die Kita-Betreuung wieder normal stattfinden.

Der Berliner Senat verständigte sich auf einen Stufenplan für größere Veranstaltungen (kulturelle Events, Messen, Sportveranstaltungen und dergleichen), wie unter anderem die „Berliner Morgenpost“ berichtet. Demnach sind bis 31. Juli in geschlossenen Räumen bis zu 300 Teilnehmer erlaubt (Stand: 29. Juni: 150 Teilnehmer). Dies wird sich stufenweise bis zum 1. Oktober erhöht werden. Im Freien sind bis 1. September maximal 1000, danach bis zu 5000 Teilnehmer erlaubt.

Coronavirus in Deutschland: Die Lockerungen in Baden-Württemberg

Kontaktbeschränkungen in Baden-Württemberg: Ab dem 1. Juli dürfen sich in der Öffentlichkeit 20 Menschen aus mehreren Haushalten öffentlich treffen. Bis dahin beschränkt es sich auf zehn Personen aus mehreren Haushalten oder Gruppen mit Angehörigen von maximal zwei Haushalten.

Schulen und Kitas in Baden-Württemberg: Kitas sind seit dem 29. Juni wieder vollständig geöffnet. Der Präsenzunterricht soll zeitweise wieder aufgenommen werden.

Veranstaltungen, Versammlungen und Feste: Tagungen, Kongresse, Messen und auch kleinere Sportevents sind ab dem 1. Juli mit maximal 100 Menschen erlaubt. Die Zahl der maximalen Teilnehmer wird im Lauf der Zeit erhöht. 

Regelungen für Einreisende: Für Einreisende aus einer Stadt- oder einem Landkreis mit erhöhtem Corona-Infektionsgeschehen gilt ein Beherbergungsverbot, ausgenommen die Reisenden können mit einem ärztlichen Attest belegen, nicht mit dem Coronavirus infiziert zu sein

Coronavirus in Deutschland: Lockerungen in den weiteren Bundesländern

Kontaktbeschränkungen: In Thüringen und Brandenburg gelten keine Kontaktbeschränkungen mehr. In Sachsen-Anhalt soll das Kontaktverbot ab dem 2. Juli durch eine Kontaktempfehlung ersetzt werden. In allen weiteren Bundesländern gelten in unterschiedlichem Maße weiterhin Kontaktbeschränkungen.

Reiseregelungen: Ein Beherbergungsverbot für Einreisende aus Risikogebieten aus Deutschland gilt neben Baden-Württemberg und Bayern auch in Sachsen-Anhalt und Sachsen - es sei denn, die Touristen können einen aktuellen negativen Corona-Test vorweisen. 

In Niedersachsen ist für Touristen aus den Kreisen Gütersloh und Warendorf ein negativer Corona-Test die Bedingung, um in Hotels, Ferienwohnungen oder auf Campingplätzen zu übernachten.

Schulen und Kitas: In Schleswig-Holstein und Brandenburg soll am 10. August der reguläre Betrieb beginnen. Auch in Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern sollen die Schüler nach den Sommerferien in den regulären Unterricht zurückkehren. In Hessen sollen Kitas ab dem 6. Juli vollständig öffnen, in Sachsen ab dem 29. Juni und in der Rheinland-Pfalz ab dem 1. August mit dem regulären Betrieb starten. (mbr) *Merkur.de ist Teil des Ippen-Digital-Netzwerks.

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