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Weihnachten im Corona-Jahr 2020: Wer darf mit wem feiern? Wir erklären es Ihnen anhand von Beispielen

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Weihnachten findet im Corona-Jahr 2020 anders statt als sonst: „im engsten Familienkreis“.
Weihnachten findet im Corona-Jahr 2020 anders statt als sonst: „im engsten Familienkreis“. (Symbolbild) © imago images / MiS

Mit wem darf ich feiern? Wen kann ich einladen? Die Corona-Regeln zu Weihnachten werfen Fragen auf. Wir liefern die Antwort und zeigen konkrete Beispiele.

München - Last-Minute-Shopping am 24. Dezember, Glühwein trinken auf dem Weihnachtsmarkt, mit der gesamten Gemeinde „Stille Nacht“ singen“. Die Corona-Regeln für Weihnachten machen einigen Traditionen einen Strich durch die Rechnung. Doch es gibt Ausnahmen für die Feiertage: „Auch in diesem besonderen Jahr sollen die Weihnachtstage gemeinsam gefeiert werden können. Angesichts des hohen Infektionsgeschehens wird dies jedoch nur in deutlich kleinerem Rahmen als sonst üblich möglich sein“, heißt es im Beschluss der Bundeskanzlerin und den Länder-Chefs vom 13. Dezember.

Aber was ist mit „deutlich kleinerem Rahmen“ genau gemeint? Weiterhin gelten rund um Weihnachten die Corona-Regeln: Private Treffen sind nur mit höchstens fünf Personen aus maximal zwei Haushalten erlaubt. Für die Feiertage vom 24. bis zum 26. Dezember - also an Heiligabend und den beiden Weihnachtsfeiertagen - gibt es Sonderregeln.

Corona-Regeln zu Weihnachten: Mit wem darf ich 2020 feiern?

Treffen im „engsten Familienkreis“ sind an diesen drei Tagen erlaubt. Menschen eines Haushaltes dürfen bis zu vier weitere Personen über 14 Jahren zu sich einladen. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese vier Erwachsenen alle zusammen wohnen oder aus vier Haushalten stammen. Wichtig ist aber, dass sie zum „engsten Familienkreis“ zählen. Wer darunter fällt, ist im Corona-Beschluss für Weihnachten klar festgehalten:

Wer jemanden zu sich einladen will, muss sich also fragen, ob auf jeden Gast eine der Beschreibungen passt. Wer beispielsweise rausfällt sind Onkel und Tanten. Denn, die sind weder Verwandte in gerader Linie, noch in der Liste explizit genannt. Um die Einordnung etwas einfacher zu machen, haben wir uns beispielhaft zwölf mögliche Szenarien aus der Perspektive von drei Lebensentwürfen überlegt.

Wer darf mit wem? Zwölf Szenarien für Weihnachten während der Corona-Pandemie

Weihnachten 2020: Regeln laut Corona-Beschluss von Merkel und den Ländern

Die Weihnachtsregeln im Wortlaut

Auch in diesem besonderen Jahr sollen die Weihnachtstage gemeinsam gefeiert werden können. Angesichts des hohen Infektionsgeschehens wird dies jedoch nur in deutlich kleinerem Rahmen als sonst üblich möglich sein. In Abhängigkeit von ihrem jeweiligen Infektionsgeschehen werden die Länder vom 24. Dezember bis zum 26. Dezember 2020 - als Ausnahme von den sonst geltenden Kontaktbeschränkungen - während dieser Zeit Treffen mit 4 über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen zuzüglich Kindern im Alter bis 14 Jahre aus dem engsten Familienkreis, also Ehegatten, Lebenspartnern und Partnern einer nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandten in gerader Linie, Geschwistern, Geschwisterkindern und deren jeweiligen Haushaltsangehörigen zulassen, auch wenn dies mehr als zwei Hausstände oder 5 Personen über 14 Jahren bedeutet. Angesichts des anhaltend hohen Infektionsgeschehens wird noch einmal eindrücklich an die Bürgerinnen und Bürger appelliert, Kontakte in den fünf bis sieben Tagen vor Familientreffen auf ein absolutes Minimum zu reduzieren (Schutzwoche).

Auch wenn sich Merkel*, Söder und Co. auf einheitliche Richtlinien für Weihnachten geeinigt haben, wurden in einigen Ländern Sonderregeln beschlossen. (lb) *Merkur.de ist Teil des Ippen-Digital-Netzwerks

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