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Ausgangsbeschränkung in Bayern: Bußgelder jetzt bekannt - für Wiederholungstäter wird es richtig teuer

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Bayern kämpft gegen das Coronavirus - nun auch mit klar definierten Strafen. Wie teuer Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkungen werden, regelt ein neuer Bußgeldkatalog.

München - Eines macht Ministerpräsident Markus Söder (CSU) seit Tagen klar: Bayern meint es ernst mit den Ausgangsbeschränkungen*. Für den etwas schärferen bayerischen Weg riskierte Söder auch Knatsch mit den Amtskollegen. Und Hoffnungen auf ein baldiges Ende der Maßnahmen erteilte er schnell eine Absage.

Offen war lange aber, wie empfindlich die Strafen für Verstöße gegen die Regelungen ausfallen würden. Mit „bis zu 25.000 Euro“ hatte Innenminister Joachim Herrmann (CSU) die Höhe möglicher Bußgelder beziffert. Am Freitag (27. März), eine Woche nach Bekanntgabe der Einschränkungen, hat der Freistaat nun die geplanten Strafen transparent gemacht - rechtzeitig, um vor dem Start in die wärmeren Tage des Frühlings möglicherweise stark kontraproduktive Outdoor-Aktivitäten zu unterbinden.

Trotz der geltenden Ausgangsbeschränkungen aufgrund von Corona zog es am Wochenende viele Menschen im Landkreis München raus in die Sonne. Die Polizei musste mehrfach einschreiten.

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Coronavirus: Ausgangsbeschränkung in Bayern - so hoch sind die Bußgelder

Der wohl für viele Bayern wichtigste Fall ist in dem Bußgeldkatalog klar geregelt: Wer die eigene Wohnung ohne das „Vorliegen triftiger Gründe“ verlässt, muss 150 Euro zahlen. Als triftige Gründe gelten gemeinhin Arbeit, Einkauf und Arztbesuch. Aber auch Spaziergänge alleine oder mit Personen aus dem selben Haushalt sind gestattet und werden nicht bestraft. 150 Euro kostet auch ein Verstoß gegen das „allgemeine Abstandsgebot“. 

500 Euro werden fällig, wenn beispielsweise Altenheime, Krankenhäuser oder vollstationäre Pflegeeinrichtungen betreten werden - hier ist ein striktes Besuchsverbot in Kraft, von dem nur Besuche engster Angehöriger bei Geburten, ihren Kindern oder sterbenden Menschen ausgenommen sind. 

Höhere Sätze gibt es auch, wenn Menschen das Gebot der häuslichen Quarantäne nach Aufenthalt in einem Risikogebiet in besonderer Weise verletzen: Wer nach Rückkehr innerhalb von vierzehn Tagen eine Hochschule betritt, muss 500 Euro bezahlen.

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Coronavirus: Hohe Bußgelder für Ladenbesitzer, die unerlaubt öffnen

Noch schmerzhafter fallen die Strafen für Gewerbetreibende aus, die die Regeln zum Schutz vor der weiteren Ausbreitung des Coronavirus verletzen. Laden- oder Restaurantbesitzern, die unerlaubterweise öffnen, droht eine Geldbuße von 5000 Euro. Wer als Gewerbetreibender in Wartebereiche mehr als 10 Personen einlässt, muss 1000 Euro zahlen.

Vorläufig noch bis 19. April gelten in Bayern Ausgangsbeschränkungen, um das Coronavirus einzudämmen. Markus Söder bittet um Rücksicht, doch immer wieder gibt es Verstöße.

Coronavirus: Bußgelder für Verstöße gegen Bayerns Ausgangsbeschränkung - für Wiederholungstäter wird es teuer

Ebenfalls eine wichtige Information: Wiederholungstäter sollen laut dem nun veröffentlichten Katalog härter bestraft werden. „Die Regelsätze gelten für einen vorsätzlichen Erstverstoß und sind bei Folgeverstößen bzw. mehrmaligen Verstößen jeweils zu verdoppeln“, heißt es im Bußgeldkatalog.

Bußgelder für Verstoß gegen die Corona-Ausgangsbeschränkung: Wann Ermäßigungen möglich sind

Milde walten lassen will der Freistaat bei eher versehentlichen Zuwiderhandlungen gegen die Gebote der Ausgangsbeschränkung. Bei „Fahrlässigkeit“ seien die Sätze zu halbieren - wobei vorerst eine interessante Frage bleiben dürfte, wie „fahrlässig“ gegen die Ausgangsbeschränkungen verstoßen werden kann. Eher denkbar scheint dies beim Gebot des Mindestabstands.

„Ermäßigungen“ kann es auch in anderen Fällen geben. Etwa wenn die Gefahr einer Infizierung anderer im Einzelfall gering ist, der Täter Einsicht zeigt oder die betroffene Person vom Bußgeld finanziell überfordert wäre. Wörtlich ist hier von einer „unzumutbaren wirtschaftlichen Belastung“ die Rede.

Die vollständigen Regelungen der „Vorläufigen Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie“ finden Sie bei Merkur.de*. Auch über alle Entwicklungen zum Coronavirus in Bayern hält Sie Merkur.de in einem News-Ticker auf dem Laufenden. Corona-Neuigkeiten aus der Stadt München bereitet tz.de stets aktuell für Sie auf.

fn

*Merkur.de und tz.de sind Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerks.

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