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Noch schmerzhafter fallen die Strafen für Gewerbetreibende aus, die die Regeln zum Schutz vor der weiteren Ausbreitung des Coronavirus verletzen. Laden- oder Restaurantbesitzern, die unerlaubterweise öffnen, droht eine Geldbuße von 5000 Euro. Wer als Gewerbetreibender in Wartebereiche mehr als 10 Personen einlässt, muss 1000 Euro zahlen.
Vorläufig noch bis 19. April gelten in Bayern Ausgangsbeschränkungen, um das Coronavirus einzudämmen. Markus Söder bittet um Rücksicht, doch immer wieder gibt es Verstöße.
Ebenfalls eine wichtige Information: Wiederholungstäter sollen laut dem nun veröffentlichten Katalog härter bestraft werden. „Die Regelsätze gelten für einen vorsätzlichen Erstverstoß und sind bei Folgeverstößen bzw. mehrmaligen Verstößen jeweils zu verdoppeln“, heißt es im Bußgeldkatalog.
Milde walten lassen will der Freistaat bei eher versehentlichen Zuwiderhandlungen gegen die Gebote der Ausgangsbeschränkung. Bei „Fahrlässigkeit“ seien die Sätze zu halbieren - wobei vorerst eine interessante Frage bleiben dürfte, wie „fahrlässig“ gegen die Ausgangsbeschränkungen verstoßen werden kann. Eher denkbar scheint dies beim Gebot des Mindestabstands.
„Ermäßigungen“ kann es auch in anderen Fällen geben. Etwa wenn die Gefahr einer Infizierung anderer im Einzelfall gering ist, der Täter Einsicht zeigt oder die betroffene Person vom Bußgeld finanziell überfordert wäre. Wörtlich ist hier von einer „unzumutbaren wirtschaftlichen Belastung“ die Rede.
Die vollständigen Regelungen der „Vorläufigen Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie“ finden Sie bei Merkur.de*. Auch über alle Entwicklungen zum Coronavirus in Bayern hält Sie Merkur.de in einem News-Ticker auf dem Laufenden. Corona-Neuigkeiten aus der Stadt München bereitet tz.de stets aktuell für Sie auf.
fn
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