1. Startseite
  2. Deutschland

Maskenpflicht - auch selbstgemachter Corona-Schutz ist erlaubt

KommentareDrucken

Schutz gegen das Coronavirus und eine Erkrankung mit Covid-19 ist in diesen Wochen sehr wichtig. Nun kommt die Maskenpflicht auch in Bremen und Niedersachsen. Alles Wichtige zu Atemschutzmasken und selbst produzierten Mundbedeckungen lesen Sie hier.

• In Niedersachsen und Bremen wird Maskenpflicht zur Bekämpfung des Coronavirus flächendeckend eingeführt

• In ganz Deutschland führen die Bundesländer neue Corona-Regel nach und nach ein

• Nicht alle Masken bieten vollwertigen Schutz - aber Selbermachen ist erlaubt

Alle Bundesländer führen die Maskenpflicht zum Schutz vor einer unkontrollierten Corona-Ausbreitung ein. In Niedersachsen und Bremen kommt die Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Masken am 27. April. In Bussen und Bahnen sowie in Geschäften ist es dann nicht mehr gestattet, ohne gekauften oder selbstgebastelten Schutz unterwegs zu sein. 

Nötig ist das Tragen von sogenannten Alltagsmasken - das können unter anderem auch Schals sein. Hochwertige Masken, die beispielsweise für den Einsatz in Krankenhäusern vorbehalten sein sollten, sind nicht notwendig. Welche Unterschiede es zwischen den einzelnen Masken gibt, welchen Schutz es gibt und wie man einen Mund-Nasen-Schutz selbst herstellt, erklärt dieser Artikel.

Maskenpflicht: Das gilt in Niedersachsen und Bremen?

In Niedersachsen und Bremen wird wegen der Corona-Krise das Tragen einer Schutzmaske in manchen Bereichen Pflicht. Die Bürger müssen einander ab dem 27. April beim Einkaufen sowie im öffentlichen Nahverkehr mit einer Mund-Nasen-Bedeckung schützen. Bislang war diese Maßnahme in Niedersachsen lediglich dringend empfohlen worden.

Coronavirus - Schutzmasken selbst gemacht
Die Maskenpflicht in Niedersachsen und Bremen gilt ab 27. April. © dpa

Neben Niedersachsen führen auch Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und das Saarland eine Maskenpflicht ein. Zuvor hatten unter anderem bereits Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern das Tragen von Schutzmasken für bestimmte Bereiche angeordnet.

Maskenpflicht: Wie trage ich eine Corona-Maske richtig?

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) rät, sich vor dem Anziehen die Hände gründlich mit Seife zu waschen. Erreger, die man eventuell an den Händen trägt, können so nicht die Innenseite der Maske kontaminieren. Auch nach dem Ausziehen der Maske sei es ratsam, sich die Hände zu waschen. Die Maske sollte Mund und Nase abdecken und eng an den Wangen anliegen, damit möglichst wenig Luft an den Seiten eindringen kann. Wenn der Stoff durchfeuchtet ist, sollte die Maske abgesetzt oder ausgetauscht werden. Bei zu langer Nutzung ist dies anzuraten.

Maskenpflicht: Wie mache ich eine Alltagsmaske richtig sauber?

Einfache Stoffmasken können in die Waschmaschine gesteckt werden. Schon 30 Grad und Waschmittel reichen aus, um das Virus zu töten. Alternativ kann man die Maske auch mit einem heißen Bügeleisen bügeln oder in den warmen Ofen legen, wenn das Material das verträgt.

Maskenpflicht: Was bringen die Masken im Alltag - mir und anderen?

Die meisten Experten gehen davon aus, dass ein Stoffstück vor Mund und Nase vor allem ein Fremd- und kein Selbstschutz ist. Der Stoff kann vor größeren Tröpfchen schützen und Schleimhautkontakt mit virusbehafteten Händen verhindern. Abstands- und Hygieneregeln gelten aber weiterhin, wie Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) betonte. Gesundheitsministerin Reimann sagte, für die Masken spreche auch, dass sie ein sichtbares Signal der Solidarität seien und dafür, dass die Coronavirus-Pandemie noch nicht ausgestanden ist.

Maskenpflicht in Niedersachsen und Bremen: Welche Masken gibt es?

Zertifizierte Schutzmasken

Eine einfache Gesichtsbedeckung reicht für Pflegekräfte oder andere Situationen, in denen Menschen Kontakt zu Infizierten oder Verdachtsfällen mit Covid-19 haben, nicht aus. Beispielsweise für Einsätze in Krankenhäusern, damit sich das Personal nicht ansteckt, gibt es Masken mit FFP-Schutzstufen. FFP steht für „filtering facepiece“, die Anforderungen für solche Masken sind in der europäischen Norm 149 geregelt.

Lesen Sie auch: Das ist Ostern in Niedersachsen trotz Corona erlaubt

Masken mit der Schutzstufe FFP-2 sind eigentlich Einwegartikel. Wegen der aktuellen Knappheit empfiehlt das Robert-Koch-Institut (RKI) jedoch, die Masken möglichst mehrmals zu verwenden. Dies soll aber nur unter Einhaltung bestimmter Vorsichtsmaßnahmen passieren, berichtet kreiszeitung.de*.

FFP-3-Masken haben die höchste Schutzstufe. Sie sollen auch vor Krebserkrankungen und radioaktiven Partikeln schützen. Durch ihren dichten Filter fällt dem Träger jedoch das Atmen schwer, sie können nur für kurze Zeiträume getragen werden.

Masken mit FFP-1-Klassifizierung schützen nach aktuellem Kenntnisstand nicht vor dem Coronavirus.

Professionell gefertigte Mund-Nase-Masken

Wegen der akuten Knappheit zertifizierte Schutzmasken teilte das RKI mit, dass „bei der allgemeinen Behandlung und Pflege von Erkrankten mit unspezifischen akuten respiratorischen Infektionen“ in der aktuellen Notsituation Mund-Nase-Masken ausreichend sind. Jedoch sollen sowohl Erkrankte und Verdachtsfälle als auch behandelnde beziehungsweise pflegende Personen eine solche Maske tragen. Nach einer Definition des RKI sollen Mund-Nase-Masken mehrlagig und dicht anliegend sein. Zwar können diese Masken den Träger nicht vor dem Coronavirus und anderen Viren schützen, sie können aber die Tröpfchen des Trägers auffangen und so das Risiko einer Weitergabe der Viren verringern.

Selbstgefertigte Behelfsmasken gegen das Coronavirus

Einfache Masken können zu Hause per Hand oder Maschine aus Stoff genäht werden. Vlies wird als Material besonders empfohlen, allenfalls sollte der Stoff bei bis zu 60 Grad waschbar sein, damit der Virus beim Waschen abgetötet und die Maske wiederverwendet werden kann. Wichtig ist dabei, dass bei niedrigeren Temperaturen Seife zum Einsatz kommt. Diese ist unter anderem im herkömmlichen Waschmittel enthalten.

Das Anfertigen von Mundbedeckungen ist erlaubt. Wichtig ist es, auf den weniger effektiven Schutzeffekt der Masken hinzuweisen.
Das Anfertigen von Mundbedeckungen ist erlaubt. Wichtig ist es, auf den weniger effektiven Schutzeffekt der Masken hinzuweisen. © picture alliance/dpa

Aber: Solche Behelfsmasken bieten dem Träger fast keinen Schutz vor einer Ansteckung mit Viren. Sie können aber Tröpfchen vom Sprechen, Husten oder Niesen auffangen und so andere Menschen vor einer Corona-Infektion schützen. Viele Experten, wie der Virologe Christian Drosten, befürworten daher das Tragen solcher Masken in der Öffentlichkeit. Sie können den Träger zudem daran erinnern, sich selbst nicht so häufig ins Gesicht zu fassen. Hygiene-Maßnahmen wie Händewaschen oder Abstandhalten dürfen trotz Maske jedoch nicht vernachlässigt werden. Auch beim An- und Abstreifen der Masken muss der Träger vorsichtig sein und sich bestenfalls vorher und nachher die Hände waschen.

Professionelle und selbstgefertigte Mund-Nase-Masken können zwar nicht im direkten medizinischen Kontakt mit Corona-Patienten angewendet werden, sie können aber dazu beitragen, den Bedarf an zertifizierten Schutzmasken zu senken. Neben dem privaten Gebrauch können sie zum Beispiel im Krankenhaus von Mitarbeitern der Technik, Verwaltung, Küche und dem Labor sowie externem Personal von Fremdfirmen getragen werden und zum Fremdschutz beitragen.

Behelfsmasken selber nähen: Was ist zu beachten?

Darauf sollten sie achten:

• Der Stoff sollte bei 30 bis 60 Grad waschbar sein, damit der Virus beim Waschen mit Waschmittel und Seife abgetötet und die Maske wiederverwendet werden kann

• Am besten eigenen sich Vlies oder Baumwolle

• Die Maske sollte beim Tragen eng anliegen

• Behelfsmasken bieten keinen Schutz für den Träger

• Sie Fangen aber Tröpfchen auf und tragen zum Fremdschutz bei

Weitere einfache Wege, eine ausreichend gute Maske selbst herzustellen, stellen wir in einem weiteren Artikel vor.

Aber Achtung: Firmen oder Einzelpersonen, die aus Not oder Hilfsbereitschaft jetzt Mund-Nase-Masken herstellen, müssen aufpassen, dass sie keine Post von Abmahn-Anwälten erhalten. Um die Produkte problemlos zu verkaufen oder zu spenden, sollten Sie vor allem auf die richtige Bezeichnung achten.

Da die selbstgefertigten Masken über keinerlei Schutzzertifizierung verfügen, verstoßen sie produktspezifischen Kennzeichnungspflichten nach dem Medizinproduktegesetz (MPG) und gegen das Irreführungsverbot nach Paragraf 4 Absatz 2 des MPG, wenn sie mit dem Wort „Schutz“ angeboten werden. Rechtsanwälte raten daher, Begriffe wie Mundbedeckung, Mund-Nase-Maske oder Behelfsmaske zu verwenden.

Von Thomas Ferstl und Marvin Köhnken, mit Material der dpa.

*kreiszeitung.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktonsnetzwerks

Auch interessant

Kommentare