Die Zertifikate sollen dabei nicht zentral auf einem Server gespeichert werden, sondern jeweils auf dem Smartphone der Nutzer. Menschen ohne Smartphone erhalten zusätzlich zu dem Eintrag im analogen gelben Impfpass einen Ausdruck der digital einlesbaren Impfbescheinigung als QR-Code auf Papier. Bei einem Verlust oder Wechsel des Smartphones kann das Zertifikat über den ausgedruckten QR-Code erneut ins Handy eingelesen werden.
Die digitalen Impfbescheinigungen sollen in den Impfzentren und Arztpraxen ausgestellt werden. Derzeit sucht die Bundesregierung noch nach einem Verfahren, wie bereits vollständig Geimpfte ihre Bescheinigung nachträglich erhalten können. Wie bereits zuvor im Amtsblatt der Europäischen Union zu lesen war, wird der digitale Impfpass in Deutschland unter der Führung des amerikanischen Technologiekonzerns IBM entstehen. Beteiligt sind auch das Kölner Start-up Ubirch, der schwäbische IT-Dienstleister Bechtle und Govdigital, ein genossenschaftlicher Zusammenschluss von zehn IT-Dienstleistern der öffentlichen Hand.
Ähnlich wie bei der offiziellen Corona-Warn-App des Bundes soll die Entwicklung des Systems als Open-Source-Projekt programmiert und transparent gemacht werden. Der Impfnachweis soll dann entweder in der Corona-Warn-App oder einer separaten Anwendung hinterlegt werden, die von der IBM programmiert wird. Auch wa.de* berichtet, dass der Bund einen digitalen Impfausweis plant*.
Der deutsche Impfpass soll zudem kompatibel sein mit dem Covid-Zertifikat, an dem im Moment auf EU-Ebene gearbeitet wird. Das Dokument soll Impfungen, Ergebnisse zugelassener Tests und Informationen zu überstandenen Infektionen festhalten und EU-weit anerkannt werden. Vor allem Urlaubsländer wie Griechenland oder Spanien, deren Wirtschaft stark vom Tourismus abhängt, hatten sich dafür eingesetzt.
Das Zertifikat soll kostenfrei ausgestellt werden. Welche Vorteile – wie etwa Quarantäne-Befreiung – die EU-Staaten gewähren, sollen die Länder selbst entscheiden können. Die jeweiligen Länder sollen zudem selbst festlegen, ob sie auch Impfungen mit Präparaten anerkennen, die nur in bestimmten Ländern, aber nicht in der gesamten EU zugelassen sind – beispielsweise das russische Sputnik V. Die Regeln sollen zunächst für zwölf Monate gelten. Das Europaparlament könnte Ende des Monats seine Position festlegen, anschließend dürften die Verhandlungen mit den EU-Staaten beginnen. *echo24.de,*ruhr24.de, *msl24.de und *wa.de sind Angebote von IPPEN.MEDIA.