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Doch kein Baby vom verstorbenen Ehemann

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Die Witwe Ines S. kann n un doch kein Baby von ihrem verstorbenen Ehemann bekommen - keine der Eizellen hat überlebt.
Die Witwe Ines S. kann n un doch kein Baby von ihrem verstorbenen Ehemann bekommen - keine der Eizellen hat überlebt. © dpa

Neubrandenburg - Die Hoffnungen einer jungen Witwe aus Mecklenburg-Vorpommern auf Kinder von ihrem verstorbenen Ehemann haben sich endgültig zerschlagen. Juristisch hatte sie den Kampf noch gewonnen.

Keine der neun eingefrorenen, künstlich befruchteten Eizellen habe überlebt, teilte die Frau aus dem Uecker-Randow-Kreis am Mittwoch mit. Jahrelang hatte sie vor Gericht um die Herausgabe der Eizellen gekämpft, die vor dem Unfalltod ihres Mannes 2008 mit dessen Samen befruchtet worden waren. Im Mai 2010 hatte das Oberlandesgericht (OLG) Rostock in einem bundesweit beachteten Urteil entschieden, dass die eingelagerten Eizellen freigegeben werden müssen.

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Vor einem halben Jahr hatte die damals 29-Jährige die Behälter mit den Zellen aus dem Klinikum Neubrandenburg abgeholt, um sie sich in einer Klinik der benachbarten polnischen Grenzstadt Stettin (Szczecin) einpflanzen zu lassen. Bei einem ersten Versuch Anfang März seien sechs Zellen aufgetaut worden, Ende April die übrigen drei. Warum die Eizellen nicht überlebten, sei unklar, teilte die Frau nun mit.

Ines S. und ihr Ehemann hatten sich zur künstlichen Befruchtung entschlossen, weil sie auf natürliche Weise keine Kinder bekommen konnten. Nach dem tödlichen Verkehrsunfall ihres Mannes wollte die Witwe erst recht schwanger werden und sich die befruchteten Eizellen in die Gebärmutter einpflanzen lassen. Doch die Klinik in Neubrandenburg hatte Bedenken, weil nach dem deutschen Embryonenschutzgesetz künstliche Befruchtungen mit dem Samen von Toten unter Strafe stehen.

In einem ersten Zivilprozess hatte das Landgericht der Klinik Recht gegeben. Bei der Verhandlung vor der zweiten Instanz prüften die Richten vor allem die Frage, ab wann eine Eizelle als befruchtet gilt. Mit Blick auf das Embryonenschutzgesetz sei es zwar strafbar, eine Eizelle mit dem Samen eines Mannes nach dessen Tod künstlich zu befruchten, hatten auch die Richter am OLG festgestellt. Im Fall dieser Frau seien die Spermien aber schon vor dem Tod ihres Partners untrennbar eingeschlossen worden - auch wenn sich noch kein Embryo entwickelt habe. Männliches und weibliches Erbgut seien zum Zeitpunkt des Einfrierens eine “innige Verbindung“ eingegangen.

dpa

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