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E-Scooter in Bremen: Klare Regeln sollen Chaos in der City verhindern

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Ein junger Mann fährt auf einem E-Scooter durch eine Stadt.
Die Stadt Bremen will Lime, den Verleih von E-Scootern, nur mit festen Regeln zulassen. © dpa

E-Scooter haben viele Nachteilen. Ganz offensichtlich stehen sie in vielen Städten andauernd im Weg herum und führen so zu Chaos. Damit das in Bremen anders wird, gibt es in der Hansestadt an der Weser strikte Vorgaben.

Bremen/Niedersachsen - Die Stadt Bremen will den Verleih von E-Scootern nur mit festen Regeln zulassen. Um das Einhalten der Regeln seitens des Verleihers zu gewährleisten, wird Bremen einem Anbieter eine Sondergenehmigung für die Nutzung des öffentlichen Straßenraums erteilen, teilte die Senatorin für Stadtentwicklung am Samstag mit. Es wäre nach Angaben eines Senatssprechers die bundesweit erste E-Scooter-Genehmigung dieser Art.

Bremen verpflichtet den Anbieter damit, sich an vorgeschriebene Regeln beim Abstellen der E-Scooter sowie in puncto Verkehrssicherheit zu halten: Unter anderem dürfen die E-Scooter in Bremen nicht in Grünanlagen abgestellt und genutzt werden. Zudem muss der Anbieter einen Ansprechpartner vor Ort bereitstellen, der bei Behinderungen kurzfristig einschreitet.

E-Scooter-Erlaubnis in Bremen auf ein Jahr befristet

Seit Mitte Juni sind E-Scooter bundesweit auf den Straßen erlaubt und können vielerorts gemietet werden. In Bremen konnten Menschen bisher allerdings noch keine E-Tretroller von Firmen ausleihen. „Uns war es wichtig, dass wir nicht die chaotischen Zustände mit den Rollern bekommen wie viele andere deutsche und europäische Städte“, sagte Mobilitätssenatorin Maike Schaefer zu dem Bremer Modell. In anderen Städten gilt für die Anbieter eine freiwillige Selbstverpflichtung.

Die Erlaubnis für den Anbieter in Bremen ist dem Sprecher zufolge auf ein Jahr befristet. Der Anbieter Lime habe die Sondernutzungsgenehmigung bereits beantragt. Der Sprecher rechnet damit, dass die Stadt die Genehmigung nächste Woche ausstellen wird. Dann könnten bis zu 500 E-Tretroller im Stadtgebiet aufgestellt werden. Insgesamt hatte Bremen mit acht Verleihern Gespräche geführt.

Ordnungsamt kann bei E-Scooter-Verstößen eingreifen

Falls es in Zukunft zu Problemen mit den E-Scootern kommt, könne das Ordnungsamt geeignete Maßnahmen ergreifen, hieß es. In schwerwiegenden Fällen oder bei Wiederholungen wäre möglich, dem Anbieter die von der Stadt erteilte Erlaubnis zu entziehen.

In Hannover buhlen derweil zwei Anbieter um die Gunst der Kunden. Andere Städte wie Braunschweig, Osnabrück und Oldenburg führten zuletzt Gespräche mit Verleihfirmen. In Lüneburg und Göttingen gab es Anfang September keine konkreten Pläne in diese Richtung für die nahe Zukunft.

Immer wieder Unfälle mit E-Scootern

Immer wieder kommt es mit den E-Tretrollern zu Unfällen: Am frühen Freitagmorgen stoppte die Polizei in Hannover eine betrunkene 22-Jährige, die auf einem E-Scooter unterwegs war. Am vergangenen Wochenende krachte ein 20-Jähriger mit einem E-Scooter in Hannover gegen einen Laternenmast. Dabei verletzte sich der Mann leicht, wie die Polizei am Sonntag mitteilte. Auch er war betrunken. 

Schon Mitte August verletzte sich eine junge Frau mit einem Elektro-Tretroller schwer: Die 26-Jährige hatte in Hannover in einer Kurve die Kontrolle über ihren Roller verloren und war gegen eine Mauer geprallt. Die Frau kam mit Kopfverletzungen in ein Krankenhaus.

Generell gilt im Straßenverkehr: Die Tretroller dürfen nicht schneller als 20 Kilometer pro Stunde fahren. Das Mindestalter für E-Scooter-Fahrer liegt bei 14 Jahren, eine Helmpflicht gibt es nicht. Rollerfahrer müssen den Radweg nutzen. Wer unter Alkoholeinfluss damit fährt, muss sich wegen Trunkenheit im Straßenverkehr verantworten.

dpa

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*kreiszeitung.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerks.

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