1. Startseite
  2. Deutschland

Festnahmen bei Großrazzia gegen Mitglieder von Rockergruppe

KommentareDrucken

Am Dienstag führten Polizei und Staatsanwaltschaft einen großen Schlag gegen die Rockergruppe „Osmanen Germania“ aus. Es kam zu fünf Festnahmen.

Baden-Württemberg/Hessen/Nordrhein-Westfalen - Bei einer Großrazzia in drei Bundesländern hat die Polizei am Dienstag fünf Mitglieder der Rockergruppe Osmanen Germania BC festgenommen. In Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen wurden Wohnungen, Geschäftsräume und Fahrzeuge durchsucht, wie die Staatsanwaltschaft Stuttgart und das Landeskriminalamt (LKA) Baden-Württemberg mitteilten. 

Bereits am Samstag wurden demnach zwei Männer in Hessen festgenommen. Hintergrund sind gewalttätige Auseinandersetzungen innerhalb der Rockergruppe. Die Festgenommenen im Alter zwischen 19 und 45 Jahren werden den Angaben zufolge verdächtigt, andere Mitglieder der Osmanen Germania BC, welche die Gruppe verlassen wollten oder sich Anweisungen widersetzten, "erpresst, beraubt und brutal zusammengeschlagen zu haben". 

Zumindest in einem Fall sollen sie auch den Tod eines Opfers in Kauf genommen haben. An dem Großeinsatz am Dienstagmorgen waren mehr als 400 Beamte der Landes- und Bundespolizei beteiligt, darunter auch mehrere Mitglieder von Spezialeinheiten. Die Polizisten beschlagnahmten unter anderem eine scharfe Schusswaffe und vier Schreckschusswaffen, aber auch Rauschgift, Bargeld und Schmuck. 

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart und das LKA ermitteln bereits seit Ende 2016 gegen Mitglieder rockerähnlicher Gruppierungen. Hintergrund seien die "anhaltenden, meist auch gewalttätigen Auseinandersetzungen in diesem Milieu", erklärten die Behörden. Bei den Osmanen Germania BC handelt es sich um eine türkisch-nationalistische Rockergruppierung. Neben internen Auseinandersetzungen gab es in der Vergangenheit auch immer wieder gewalttätige Konflikte zwischen verschiedenen Rockergruppen.

dpa

Auch interessant

Kommentare

Liebe Leserinnen und Leser,
wir bitten um Verständnis, dass es im Unterschied zu vielen anderen Artikeln auf unserem Portal unter diesem Artikel keine Kommentarfunktion gibt. Bei einzelnen Themen behält sich die Redaktion vor, die Kommentarmöglichkeiten einzuschränken.
Die Redaktion