Da es der Familie am frühen Nachmittag noch nicht besser ging, suchte sie den unabhängigen ärztlichen Bereitschaftsdienst auf dem Gelände der Uniklinik Frankfurt auf - aber die diensthabende Ärztin bestätigte lediglich die Diagnose und Behandlung des zuvor konsultierten Allgemeinmediziners, ebenfalls ohne eine körperliche Untersuchung durchzuführen.
Am Tag darauf wurden der Vater und seine drei Töchter, zu dem Zeitpunkt zwölf, zehn und fünf Jahre alt, als Notfälle in verschiedene Kliniken eingeliefert – sie schwebten mittlerweile in Lebensgefahr. Beim Vater wurde durch die Pilzvergiftung ein akutes Leber- und Nierenversagen, bei der zehn Jahre alten Tochter ebenfalls Leberversagen und bei der Zwölfjährigen eine Lebersynthese-Störung diagnostiziert.
Die Leber der jüngsten Tochter war besonders stark geschädigt: Ihr musste am 28. August 2017 eine Spenderleber transplantiert werden. Zunächst sah alles gut aus*, aber die Spenderleber funktionierte schon ein Dreivierteljahr später im Frühjahr 2018 nicht mehr. Die damals Sechsjährige sollte im Mai 2018 eine neue Leber bekommen. Bei dieser Operation verstarb das Kind im Krankenhaus.
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt kommt zu dem Schluss: Die Operation, bei der das Mädchen verstarb, wäre nicht nötig gewesen, hätten die beiden Ärzte in Frankfurt die Pilzvergiftung rechtzeitig adäquat behandelt.
Sie erhebt gegen den 52 Jahre alten Hausarzt und die 45 Jahre alte Fachärztin für Anästhesie Anklage wegen fahrlässiger Tötung in einem Fall und fahrlässiger Körperverletzung in drei Fällen. Einen Termin für die Hauptverhandlung muss das Landgericht Frankfurt noch bestimmen.
Von Ines Alberti
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