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Gäfgen verklagt Hessen auf Schmerzensgeld

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Der als Kindermörder verurteilte Magnus Gäfgen verklagt das Land Hessen auf Schadenersatz.
Der als Kindermörder verurteilte Magnus Gäfgen verklagt das Land Hessen auf Schadenersatz. © dpa

Frankfurt/Main - Der als Kindermörder verurteilte Magnus Gäfgen verklagt das Land Hessen auf Schmerzensgeld und Schadenersatz. Es geht um die Androhung von Gewalt während des Verhörs.

In dem Zivilverfahren vor dem Landgericht Frankfurt am Main sollten am 17. März 2011 die Folgeschäden, die Gäfgen durch die Gewaltandrohung während des Polizeiverhörs erlitten habe, festgestellt werden, sagte sein Rechtsanwalt Michael Heuchemer am Montag auf dapd-Anfrage und bestätigte damit einen Bericht des Hessischen Rundfunks (HR). Wie ein Sprecher des Landgerichts sagte, wird Gäfgen bei dem Verfahren persönlich vor Gericht erscheinen.

Der Streitwert wurde vom Gericht auf 15.000 Euro festgesetzt. Der heute 35 Jahre alte Gäfgen ist als Mörder des elfjährigen Bankierssohns Jakob von Metzler zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der ehemalige Jurastudent hatte Ende September 2002 das Kind in Frankfurt entführt und ermordet. Die Polizei wähnte den Jungen noch am Leben und drohte Gäfgen mit Gewalt, um das Versteck des Kindes zu erfahren. Daraufhin führte der Mann die Beamten zur Leiche.

Dem Anwalt geht es eigenen Angaben zufolge nicht in erster Linie um das Schmerzensgeld. Im Wesentlichen wolle er über dieses Verfahren aufklären, wer die Polizisten seinerzeit angewiesen habe, seinem Mandanten Folter anzudrohen, sagte der Jurist. “Die Zeugen, zu denen auch der damalige Vernehmungsbeamte gehören wird, stehen unter Wahrheitspflicht und haben anders als im Strafprozess kein Aussageverweigerungsrecht“, sagte Heuchemer.

dapd

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