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Richter entscheiden: Schüler dürfen nur mit Coronatest zum Unterricht

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Ein Kind nimmt einen Corona-Test an sich vor.
Eltern und Schüler hatten gegen die Testpflicht geklagt. © Matthias Bein/dpa

Zwei Mütter aus Baden-Württemberg wollten nicht, dass ihre Kinder in der Schule getestet werden - und klagten gegen die Testpflicht. Das Verwaltungsgericht in Mannheim hat die Eilanträge abgelehnt.

Mannheim - Solange Schüler am Präsenzunterricht teilnehmen, müssen sie sich testen lassen. Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat die Corona-Testpflicht für Schüler in Hotspot-Regionen* (BW24 berichtete) nun noch einmal bestätigt. Am Dienstag sind die Eilanträge von zwei Müttern gegen die, aus ihrer Sicht rechtswidrige, Regelung abgelehnt worden. Nach Überzeugung der Mannheimer Richter kann eine regelmäßige Testung an Schulen dazu führen, dass das Virus nicht in die Schulen eingetragen, Infizierte erkannt und rasch isoliert werden. Infektionsketten könnten so besser durchbrochen werden - auch wenn es sich dabei nur um eine Momentaufnahme handle.

Angesichts leicht sinkender Inzidenzzahlen im Zusammenhang mit dem Coronavirus in Baden-Württemberg* könnte im Südwesten bald wieder der Wechselunterricht möglich sein. Bedingung dafür ist eine Inzidenz unter 165 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen. Fast in der Hälfte aller Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg könnte das in den nächsten Tagen der Fall sein, sollten die Zahlen weiterhin sinken. Verpflichtend ist der Präsenzunterricht allerdings nicht. Eltern können ihre Kinder davon befreien.

Testpflicht in der Schule: Die Gründe der Mütter wurden vom Gericht für unbegründet erklärt

Schüler, die am Unterricht in der Schule teilnehmen, müssen in jedem Fall einen negativen Test vorweisen. Die Mütter, welche die Eilanträge gestellt hatten, argumentierten allerdings, dass die Handhabung der Tests für die Kinder gefährlich sei. Das Gericht wies diesen Einwand mit der Begründung zurück, dass die Eltern die Tests selbst vornehmen könnten, ebenso Apotheken, Arztpraxen oder kommunale Testzentren. Der Eingriff in die Grundrechte der Schüler durch die Testpflicht als Voraussetzung für den Schulbesuch sei angesichts der Gefährdung in der Pandemie verhältnismäßig.

Eine der beiden Mütter, eine Gymnasiallehrerin mit Grundschulkind, hatte zudem geltend gemacht, dass sie nicht ausgebildet sei, die Tests zu überwachen. Sie fürchte sich vor Folgeschäden und Haftungsfragen. Dazu sei sie durch die angefochtene Regelung nicht verpflichtet, stellte der Erste Senat klar.

Auch gegen die Maskenpflicht in der Schule hatten Eltern protestiert

Die Testpflicht ist nicht die einzige Regelung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, die kritisiert wird. Tausende Eltern wehren sich auch gegen die Maskenpflicht bei Kindern*. Mehr als 500 Eltern aus dem Landkreis Calw hatten sich dafür in einer WhatsApp-Gruppe vernetzt. Dort riefen sie zum Protest gegen die Maskenpflicht für Grundschüler in Baden-Württemberg auf. Zuletzt hatten auch Eltern in Esslingen gegen die Maskenpflicht an Schulen* protestiert. *BW24 ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA

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