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Albtraum in Sauna: Mann begrapscht Studentin - und beschwert sich über Konsequenzen

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Bad Homburg Taunus-Therme: Studentin wurde in Sauna begrapscht
Ein 53 Jahre alter Mann soll eine junge Studentin sexuell belästigt haben. (Symbolbild) © Ingo Wagner/dpa

Albtraum in den Taunus-Therme in Bad Homburg: Ein Mann begrapscht eine Frau in der Sauna - und beschwert sich über die Konsequenzen.

Bad Homburg - Ein 53 Jahre alter Mann hatte am 10. Februar die Sauna der Taunus-Therme besucht und sich offenbar extrem danebenbenommen. Laut Anklage hatte Mann an jenem Tag eine neben ihm sitzende 29 Jahre alte Studentin aus Bad Homburg mit Händen und Füßen "kontaktiert". Die junge Frau hatte den Vorfall empört dem Sauna-Personal gemeldet. Da erschien die Polizei und nahm den Sachverhalt auf.

Für die sexuelle Belästigung sollte sich der verheiratete 53-Jährige verantworten. Er erhielt einen Strafbefehl mit einer Geldstrafe von 400 Euro - 20 Tagessätze zu je 20 Euro. Dagegen hatte der Mann Einspruch eingelegt, wodurch der Fall nun bei Gericht verhandelt wurde.

Bad Homburg: Mann legt vor Gericht ein Teilgeständnis ab

Dort legte der Mann ein Teilgeständnis ab. Seine Fußberührung an der nackten Frau sei entstanden, da die Sauna sehr voll gewesen sei, sagte er. Doch nach dem Aufguss hatte sich die Sauna geleert. Nun gab's von dem Mann die Finger-Berührung auf dem Rücken der Frau, bis diese aus dem Raum flüchtete.

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Er gehe schon seit 20 Jahren in die Sauna, an dem Abend habe ihn wohl der Teufel geritten, so der Angeklagte. Die Strafe sei doch sehr milde ausgefallen, erfuhr er von der Richterin, denn immerhin gebe es laut Gesetz für ein solches Vergehen einen Strafrahmen von Geldstrafe bis zu zwei Jahren Haft. Die Richterin empfahl deshalb dem Angeklagten, seinen Einspruch zurückzunehmen. Diesen Rat befolgte der 53-Jährige nicht.

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Danach schilderte die junge Frau das Geschehen. Sie bestätigte, dass es anfangs in der Sauna sehr voll gewesen sei und der Mann sie wiederholt mit seinen Füßen auf ihrer nackten Haut berührt habe. Obwohl sie mehrfach weggerückt sei, habe es immer wieder diese Berührungen gegeben. Die folgende Fingerberührung auf ihrem Rücken mit dessen rechten Hand sei ganz bewusst vorgenommen worden. Deswegen sei sie empört aus der Sauna geflüchtet, um den Vorfall zu melden. Die sexuelle Belästigung habe bei ihr zu Folge gehabt, dass sie danach monatelang nicht mehr die Sauna aufgesucht habe.

Bad Homburg: Staatsanwältin war das Strafmaß zu gering

Die Richterin hakte nochmals beim Angeklagten nach, ob er nun den Einspruch gegen den Strafbefehl zurückziehen wolle. Doch dieses Angebot wurde von der anklagenden Oberstaatsanwältin nicht akzeptiert. Ihr war in Anbetracht der Aussage des Opfers das vorherige Strafmaß zu gering. Sie plädierte auf eine Geldstrafe von 5000 Euro, gebildet aus 50 Tagessätzen zu je 100 Euro. Die Höhe der Tagessätze errechnete sich aus dem tatsächlichen Einkommen des Mannes, das zunächst nur geschätzt worden war.

Der Angeklagte war in dem ihm zugestandenen "letzten Wort" nahezu sprachlos. "Das ist nicht fair, das ist nicht gerecht, die Strafe ist zu hoch" sagte er erkennbar schockiert. Doch das richterliche Urteil fiel nur unwesentlich milder aus. Es gab eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 80 Euro, was einem Betrag von 4000 Euro entspricht, also zehn Mal mehr als im vorausgegangenen Strafbefehl.

"Wenn die junge Frau nach dem Vorfall so lange nicht die Sauna aufsuchen konnte, dann habe das Opfer spürbar unter der Tat zu leiden gehabt", sagte die Richterin bei der Urteilsbegründung.

von Heinz Habermehl

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