Der Angeklagte war in dem ihm zugestandenen "letzten Wort" nahezu sprachlos. "Das ist nicht fair, das ist nicht gerecht, die Strafe ist zu hoch" sagte er erkennbar schockiert. Doch das richterliche Urteil fiel nur unwesentlich milder aus. Es gab eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 80 Euro, was einem Betrag von 4000 Euro entspricht, also zehn Mal mehr als im vorausgegangenen Strafbefehl.
"Wenn die junge Frau nach dem Vorfall so lange nicht die Sauna aufsuchen konnte, dann habe das Opfer spürbar unter der Tat zu leiden gehabt", sagte die Richterin bei der Urteilsbegründung.
von Heinz Habermehl
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