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Kindsmörder Gäfgen streitet um 3000 Euro

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Magnus Gäfgen
Magnus Gäfgen © dpa

Frankfurt/Main - Der Kindsmörder Magnus Gäfgen streitet mit seinem Insolvenzverwalter gerichtlich um die 3000 Euro Entschädigung, die ihm nach der Folterandrohung in einem Polizeiverhör zugesprochen wurde.

Noch im August soll vor dem Amtsgericht Frankfurt entschieden werden, ob Gäfgen die Summe als „höchstpersönlicher Anspruch“ zusteht oder an den Insolvenzverwalter des wegen der Prozesskosten hoch verschuldeten Verbrechers gezahlt werden kann, sagte ein Gerichtssprecher der dpa.

Das vom Landgericht Frankfurt zu der Zahlung verurteilte Land Hessen hatte den Betrag Anfang des Jahres bei der Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts eingezahlt. Dort wurde die Weiterleitung des Geldes an den Insolvenzverwalter verfügt. Gäfgens Verteidiger legte gegen diese Verfügung Einspruch ein, so dass ein Richter über das weitere Vorgehen zu entscheiden hat.

Gäfgen hatte 2002 den Frankfurter Bankierssohn Jakob von Metzler entführt und getötet - dafür war er vom Landgericht Frankfurt zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Nach seiner Festnahme war ihm vom damaligen Frankfurter Polizeivizepräsidenten Wolfgang Daschner mit Schmerzen gedroht worden, sollte er das Versteck des Opfers nicht preisgeben.

dpa

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