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Kindsmörder Gäfgen zeigt Ex-Polizeivize an

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Magnus Gäfgen stellt Strafanzeige gegen den ehemaligen Frankfurter Polizeivizepräsidenten Wolfgang Daschner.
Magnus Gäfgen stellt Strafanzeige gegen den ehemaligen Frankfurter Polizeivizepräsidenten Wolfgang Daschner. © dpa

Frankfurt - Der Kindsmörder Magnus Gäfgen stellt Strafanzeige gegen den ehemaligen Frankfurter Polizeivizepräsidenten Wolfgang Daschner wegen des Verdachts der uneidlichen Falschaussage.

Gäfgens Anwalt Michael Heuchemer bestätigte am Mittwoch auf dapd-Anfrage einen Vorabbericht der “Frankfurter Rundschau“ (Donnerstagausgabe). “Wir stellen einen Sachverhalt zur Überprüfung, den wir nicht aufklären können“, sagte Heuchemer.

Der Ex-Polizeivizepräsident hatte im laufenden Zivilprozesses ausgesagt, dass die Folterandrohung mit dem damaligen hessischen LKA-Chef Norbert Nedela abgesprochen gewesen sei. Dieser habe gesagt, man solle “Instrumente zeigen“. Nach Angaben des Innenministeriums hatte Nedela jedoch damals in einer dienstlichen Erklärung betont, er habe zwar mit Daschner Kontakt gehabt, ihn aber nicht zum Handeln aufgefordert.

Widerspruch aufklären

“Ich weiß nicht, wer von beiden die Wahrheit sagt“, sagte Gäfgens Anwalt. Doch dieser Widerspruch müsse aufgeklärt werden. Das sei Aufgabe der Staatsanwaltschaft.

Der Kindsmörder erstattet den Angaben zufolge zudem Strafanzeige wegen des Verdachts der uneidlichen Falschaussage gegen den damaligen Vernehmungsbeamten. Heuchemer erklärte, auch in dessen Aussage gebe es widersprüchliche Angaben zu Tatsachen und zur Aktenlage, wollte sich zu Einzelheiten aber nicht äußern.

Gäfgen ist wegen des Mordes an dem Bankierssohn Jakob von Metzler zu lebenslanger Haft verurteilt worden. In dem neuen Verfahren verlangt er Schmerzensgeld vom Land Hessen, weil ihm nach seiner Festnahme im Jahr 2002 ein Polizeibeamter körperliche Gewalt angedroht hatte, um das Versteck des entführten Jungen zu erfahren. Die Polizei dachte damals, der Elfjährige sei noch am Leben, aber in höchster Gefahr. In Wirklichkeit war Jakob von Metzler zu dem Zeitpunkt schon tot.

Seine Schmerzensgeldforderung begründet Gäfgen zum einen mit psychischen Schäden, die er durch die Gewaltandrohung erlitten haben will. Zum anderen habe der Polizist ihn auch geschubst und geschlagen, was dieser in dem Prozess aber entschieden bestritt. Das Urteil ist für den 4. August angekündigt.

dapd

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