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BGH kippt Freisprüche nach Rekrutenmisshandlung

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Der Bundesgerichtshof sagt, der Prozess um den Feuertod eines Asylbewerbers in Haft muss neu aufgerollt werden.
BGH kippt Freisprüche nach Rekrutenmisshandlung. © dpa

Karlsruhe - Drei frühere Bundeswehrausbilder müssen sich wegen Misshandlung von Rekruten in einer Kaserne in Coesfeld erneut vor dem Landgericht Münster verantworten.

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob am Mittwoch die Freisprüche der Unteroffiziere vom März 2008 auf und ordnete eine teilweise Neuauflage des Prozesses an. Dagegen sind die Urteile gegen mehrere Hauptverantwortliche der umstrittenen Übungen mit Geiselnahmen rechtskräftig. Das Landgericht hatte Bewährungsstrafen unter anderem gegen zwei Zugführer - die Drahtzieher der Aktion - sowie eine Geldstrafe gegen den Kompaniechef verhängt. Der BGH verwarf ihre Revisionen. Bei den Übungen im Sommer 2004 in der Freiherr-vom-Stein-Kaserne in Coesfeld waren die völlig überrumpelten Rekruten Misshandlungen und Demütigungen ausgesetzt.

Einigen der mit Kabelbindern gefesselten Soldaten wurde Wasser in den Mund oder in die Hose gepumpt. Andere wurden mit Schlägen oder Stromstößen traktiert oder mit Scheinerschießungen in Panik versetzt. “Diese Misshandlungen sind durch das Wesen des militärischen Dienstes nicht gedeckt, im Gegenteil, sie widersprechen dem Wesen des militärischen Dienstes“, sagte der Senatsvorsitzende Armin Nack bei der Urteilsverkündung. Nach seinen Worten hätten sich die Angeklagten - Unteroffiziere mit teilweise großer Erfahrung - nicht blind auf die Genehmigung der Aktion durch den Kompaniechef verlassen dürfen.

Kritik am milden Urteil

Derartige Übungen seien in den geltenden Anweisungen für die Truppenausbildung nicht vorgesehen gewesen und dürften ausschließlich mit speziell geschulten Ausbildern an drei Bundeswehrstandorten ausgeführt werden - wozu Coesfeld nicht gehöre. Kritik übte Nack am milden Urteil gegen den Kompanie-Chef, der mit 7500 Euro Geldstrafe “recht gut weggekommen ist“ - obwohl doch eigentlich der Vorgesetzte den Kopf hinhalten müsse. Allerdings hatte die Staatsanwaltschaft dagegen keine Revision eingelegt, womit dem BGH die Hände gebunden waren. (Az: 1 StR 205/09 vom 28. Oktober 2009) Der BGH monierte - wie zuvor die Bundesanwaltschaft - mehrere juristische Fehler im Urteil des Landgerichts Münster.

Zum einen seien die Überfallaktionen als “einheitliches Geschehen“ einzustufen, so dass jeder Beteiligte als Mittäter für die gesamte Aktion verantwortlich sei. Außerdem beanstandeten die Karlsruher Richter, dass das Landgericht den Unteroffizieren zugutegehalten hatte, sie seien irrtümlich von der Rechtmäßigkeit der Übung ausgegangen. Rekruten hätten dieselben staatsbürgerlichen Rechte wie andere Bürger auch, sagte Nack: “Wehrpflichtige geben ihre Grundrechte nicht am Kasernentor ab.“ Bereits Anfang des Jahres hatte der BGH Freisprüche gegen frühere Coesfelder Ausbilder aufgehoben und eine neue Prüfung angeordnet, ob die Soldaten die Befehle zur Ausführung der rechtswidrigen Aktion hätten verweigern müssen. Nach Auskunft eines Sprechers des Landgerichts ist noch offen, wann die Prozesse terminiert werden.

dpa

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